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Pharmazie
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Qualität auf allen Ebenen

Selbstverständlich streben wir an, dass die Qualität in der Pharmazie hoch ist. Sehr hoch. Exzellent. Aber was ist Qualität überhaupt?
AutorKontaktJana Haegner
AutorKontaktMarlon Krompholz
AutorKontaktNelly Luong
AutorKontaktHermann Wätzig
Datum 02.08.2026  08:00 Uhr

Beispiel Gentamicin

Bei Gentamicinsulfat wird diese Abwägung anschaulich. Der antibiotische Wirkstoff ist kein einheitlicher Einzelstoff, sondern ein Gemisch der Gentamicine C1, C1a, C2, C2a und C2b. Daneben sind in der Pharmakopöe auch verwandte Substanzen, streng genommen Verunreinigungen, zugelassen: So dürfen die spezifizierten Verunreinigungen Sisomicin und Garamin jeweils in einer Menge von bis zu 3 Prozent enthalten sein. Für jede weitere einzelne Verunreinigung gilt ebenfalls ein Grenzwert von höchstens 3 Prozent. Die Summe aller Verunreinigungen darf 10 Prozent nicht überschreiten.

Diese Spezifikationen werden durch Hochdruckflüssigkeits-Chromatografie (HPLC) überprüft. Die Abbildung zeigt das Chromatogramm von Gentamicinsulfat CRS, Charge 7 (Ph. Eur. 11.0, Arzneibuch-Kommentar 10.3, Pharmeuropa 20.4).

Beispiel: Gleichförmigkeit des Gehalts

Besonders aufschlussreich sind die allgemeinen Ph. Eur.-Monographien in den Kapiteln 2 und 5, die allgemeingültige Anforderungen formulieren, etwa die Monographie »Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung« oder das allgemeine Kapitel 5.10 »Kontrolle von Verunreinigungen in Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung«. Dort werden generelle Spezifikationen vorgegeben, die auch für neu entwickelte Arzneistoffe maßgeblich sind.

In der Monographie 2.9.6 »Gleichförmigkeit des Gehalts einzeldosierter Arzneiformen (Content Uniformity)« wird eine sequenzielle Prüfung dieses Kriteriums in zwei Schritten vorgeschrieben. Im ersten Schritt werden zehn Einheiten nach dem Zufallsprinzip entnommen. Die Wirkstoffgehalte werden mit einer geeigneten Analysemethode bestimmt. Die Arzneiform entspricht der Prüfung, wenn jeder Einzelgehalt zwischen 85 und 115 Prozent des Durchschnittsgehalts liegt (Kasten). Sie entspricht nicht, wenn mehr als ein Einzelgehalt außerhalb dieser Grenzen oder wenn nur ein Einzelgehalt außerhalb der Grenzen von 75 und 125 Prozent des Durchschnittsgehalts liegt. Liegt einer von zehn Einzelgehalten außerhalb der Grenzen von 85 und 115 Prozent, aber innerhalb der Grenzen von 75 und 125 Prozent, erfolgt eine weitere Prüfung.

Auf den ersten Blick klingen diese Spezifikationen leicht zu erfüllen, denn die Grenzen erscheinen weit gesteckt. In Wirklichkeit stellen sie jedoch einen klugen Kompromiss zwischen hoher Qualität und vertretbarem Aufwand dar (Kasten).

Die auf den ersten Blick relativ hohe Toleranz für Schwankungen im Gehalt der Einzeldosis ist durch die jahrzehntelange Anwendung dieser Spezifikationen gerechtfertigt. Denn diese Schwankungen sind deutlich geringer als jene, die sich aus Unterschieden in der Bioverfügbarkeit ergeben, etwa infolge unterschiedlicher Stoffwechsellagen oder der Nahrungsaufnahme der Patienten.

Heute wird diskutiert, die gestiegene Leistungsfähigkeit der Analytik für strengere Spezifikationen zu nutzen. Derzeit tendiert die Fachgemeinschaft aus guten Gründen dazu, davon abzusehen. Die verwendeten Spezifikationen haben sich über Jahrzehnte bewährt, und eine Verengung würde nicht zu einer spürbaren Qualitätsverbesserung für Patienten und Verbraucher führen. Sie wäre jedoch mit Mehrkosten verbunden, da alle pharmazeutischen Unternehmer ihre analytische Ausstattung auf ein noch höheres Niveau bringen müssten. Viele halten es daher für sinnvoller, die gleichbleibend hohe Qualität ohne zusätzliche Kostensteigerung beizubehalten.

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