| Alexandra Amanatidou |
| 14.09.2026 16:00 Uhr |
In einem Schreiben an mehrere Ministerien erklären die Pharmaverbände, dass sie eine erweiterte Herstellerverantwortung für nicht vertretbar halten. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bekamen ein solches Schreiben. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Gemeinsam haben Pharma Deutschland, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pro Generika, der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) sowie der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel ein Schreiben an Umweltminister Carsten Schneider (SPD), Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfasst.
Anlass war der Schlussantrag der deutschen Juristin und Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott. Sie hat die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der Pharma- und Kosmetikindustrie für die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) abgelehnt. Gemäß der Richtlinie müssen die beiden Branchen im Rahmen der EPR mindestens 80 Prozent der Kosten für den Bau und den Betrieb einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen in Klärwerken tragen.
Seit Langem stellt sich die Pharmaindustrie dagegen und warnt vor einer »weitreichenden finanziellen Belastung«.
»Vor diesem Hintergrund halten wir eine Fortführung der Implementierung der EPR-Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene für nicht vertretbar«, schreiben die Vertreter. Sie weisen darauf hin, dass, solange die »wissenschaftliche Grundlage und die rechtliche Gültigkeit der Finanzierungssystematik« hinterfragt werden, die Kosten nicht »pauschal« der Pharma- und Kosmetikindustrie zugewiesen werden sollten.
Die Verbände bitten die drei Ministerien darum, sich gegenüber der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union für eine »umgehende Aussetzung der EPR-Verpflichtungen« einzusetzen.
Dennoch bezeichnet die Pharmaindustrie die Richtlinie in ihrem Schreiben als einen »wichtigen Baustein für einen wirksamen und nachhaltigen Gewässerschutz in Europa«. Kommunalverbände warnen jedoch, dass eine Einführung ohne eine »verursachergerechte Finanzierung« kaum möglich sei.
Die besagte Abwasserrichtlinie ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.