| Ev Tebroke |
| 17.09.2026 12:20 Uhr |
Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Apotheken derzeit keine Defekturen mehr für den Praxisbedarf herstellen / © Getty Images/Luis Alvarez
Das sogenannte »Rezeptur-Urteil« des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) führt zu Problemen in der Praxis. Denn zahlreiche Verordnungen können nicht mehr rechtssicher bedient werden. Die Apothekerschaft fordert nun, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und die Versorgung mit Rezepturarzneimitteln für den ärztlichen Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher zu regeln.
In einem Dringlichkeitsantrag der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Hamburg heißt es: »Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Auswirkungen des gegenständlichen Urteils auf die Versorgungspraxis unverzüglich zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Anforderung für den Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können.«
Seit dem BVerwG-Urteil vom 12. März dieses Jahres dürfen Apotheken Rezepturen nur auf Grundlage konkreter Verschreibungen für Patienten herstellen. Eine Herstellung für den Praxisbedarf ist nicht erlaubt. Dies führt seither zu großen Problemen bei der Versorgung von Arztpraxen mit Rezepturen für den Praxisbedarf.
Einige Länder, etwa Nordrhein-Westfalen, haben nun schon Sonderregelungen ermöglicht und per Erlass die Herstellung von Defekturen wieder erlaubt. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es aber nicht. Zwar ist sich auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Problematik bewusst, eine Lösung gibt es jedoch bislang nicht.
Die ABDA ist nach eigenen Angaben im Gespräch mit dem BMG, auch vor dem Hintergrund zu erwartender EU-rechtlicher Änderungen, eine dauerhaft beständige Lösung für das Rezeptur-/Defekturproblem zu finden.
Bis es so weit ist, wollen die Apotheken aber Handlungssicherheit. Dies untermauert der heute in München beschlossene Dringlichkeitsantrag.