Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

DAT-Diskussion
-
Kein Rezept gegen Rezeptfälschungen?

Rezeptfälschungen bescheren Kassen Verluste in Millionenhöhe. Den Schaden in Form von Retaxationen auf die Apotheken abzuwälzen, könne aber keine Lösung sein, meint der LAV Baden-Württemberg. Er forderte Schutz vor wirtschaftlichen Schäden. Die Delegierten waren lange uneinig.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 16.09.2026  15:00 Uhr

Die Zahl der Rezeptfälschungen nimmt zu und mit ihr die Sorge vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Da Kriminelle gezielt hochpreisige Arzneimittel ins Visier nehmen, entstehen schnell hohe Verluste. Allein in den vergangenen zwei Jahren hätten Fälschungen bei Kassen Schäden im mehrstelligen Millionenbereich verursacht, ergaben unlängst Recherchen des Bayerischen Rundfunks. Demnach entstand bei der AOK in dem Zeitraum ein Schaden von rund fünf Millionen Euro, die Techniker Krankenkasse vermeldete rund 600.000 Euro, die DAK-Gesundheit etwa 1,1 Millionen Euro. Bei der Barmer Ersatzkasse machte den Recherchen zufolge in zwölf Monaten einen Verlust von 2,5 Millionen Euro.

Alarmierend sind diesbezüglich die immer professionelleren Fälschungsmethoden bei den rosa Rezepten. Sie lassen die Rufe nach einer verpflichtenden E-Rezept-Nutzung lauter werden; auch eine Initiative aus der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), dem Thüringer Apothekerverband (ThAV), der Barmer-Krankenkasse sowie der Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) machte sich bereits in einem Positionspapier dafür stark. Das E-Rezept gilt als fälschungssicher, wird allerdings nicht flächendeckend eingesetzt.

Papierrezept als Backup

Weil auch die Apotheken wirtschaftlichen Schaden erleiden, wenn die Kassen die betreffenden Rezepte retaxieren, wollten Landesapothekerverband sowie  Landesapothekerkammer Baden-Württemberg nun Abhilfe schaffen. Im Antrag »Schutz der Apotheken vor wirtschaftlichen Folgen gefälschter Verordnungen« plädierte man dafür, die Beweislast in diesem Zusammenhang umzukehren.

Apotheken sollten nicht haften, wenn Fälschungen trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Die Beweislast für Pflichtverstöße soll bei den Krankenkassen liegen, und für besonders missbrauchsanfällige Arzneimittel sollten verpflichtende E-Rezepte sowie sichere Verordnungs- und Abrechnungsverfahren eingeführt werden.

Insbesondere gegen die verpflichtende E-Rezept-Nutzung und den damit einhergehenden Wegfall von Muster-16-Rezepten sprachen sich einige Delegierte aus – die jüngsten großflächigen TI-Ausfälle hätten gezeigt, dass Papierrezepte als Backup wichtig seien. Auch weil man sich nicht einig war, ob der Gesetzgeber in diesem Fall der richtige Ansprechpartner sei, lehnten die Delegierten den Antrag nach längerer Diskussion am Ende ab.

Mehr von Avoxa