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Mehr als Arzneimittelversorgung
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Diskussion um Kernparagraf des Apothekengesetzes

Paragraf 1 (1) des Apothekengesetzes definiert die Kernaufgabe der Apotheke: die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Ob dieser Paragraf erweitert werden sollte, wurde beim Deutschen Apothekertag kontrovers diskutiert.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 15.09.2026  18:20 Uhr

»Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Arzneimittel im Sinne dieses Gesetzes sind Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, und Tierarzneimittel.« So lautet § 1 Absatz 1 des Apothekengesetzes – gewissermaßen das Grundgesetz der Apotheken.

Geht es nach dem Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), sollte dieser Auftrag erweitert werden, schließlich passiert in Apotheken heute so viel mehr als die Abgabe von Medikamentenpackungen. Zugleich soll dadurch das Angebot der Apotheken vor Ort von der rein logistischen Leistung des ausländischen Versandhandels abgegrenzt werden. Dafür warb der AVWL-Vorsitzende Thomas Rochell beim Deutschen Apothekertag in München. »Wir glauben, damit den Realitäten Rechnung zu tragen. Wir haben jetzt schon eine differenzierte Versorgung zwischen Versand und vor Ort.«

Bei vielen Delegierten und auch beim ABDA-Bereichsleiter Recht Michael Jung überwogen jedoch die Bedenken. Den Paragrafen ändern zu wollen, öffne die Büchse der Pandora. Denn schließlich schreiben nicht die Apotheker neue Gesetze, sondern der Gesetzgeber. Und der hört im Zuge von Reformvorhaben nicht nur die Apothekerschaft an, sondern auch andere Interessenverbände. »Man muss sich sehr gut überlegen, ob man dieses Kernelement der Regulierung anfasst«, warnte Jung. Es gebe andere und bessere Ansatzpunkte, den Versandhandel stärker zu regulieren. Der Versorgungsauftrag der Apotheke sei bereits jetzt gesetzlich und vertraglich verankert, inklusive Dienstleistungen wie pDL, Impfen und Testen.

Einige Delegierte wie Göran Donner, Präsident der Apothekerkammer Sachsen, und Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands, warnten davor, die Arzneimittelversorgung als Kernaufgabe zu verwässern, indem man weitere Aufgaben ins Gesetz schreibt, die vielleicht nicht alle Apotheken umsetzen können. Zudem schütze die derzeitige Formulierung des Paragrafen die Apotheker vor möglichen Interessen anderer Berufsgruppen, gab Andreas Flöter von der Apothekerkammer Nordrhein mit Blick auf die jüngsten Dispensierrecht-Forderungen der Ärzteschaft zu bedenken.

Am Ende plädierten verschiedene Vertreter des antragstellenden AVWL dafür, sich fortlaufend und frühzeitig mit der Weiterentwicklung des Berufsbildes zu beschäftigen. Der Antrag wurde jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu sehr überwogen die Bedenken den möglichen Nutzen.

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