Viel Chemie – das zeichnet derzeit noch die Hochschulausbildung angehender Apothekerinnen und Apotheker aus. Mit der Novelle der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) sollen die Inhalte des Studiums modernisiert werden. / © Imago Images/Wolfilser
Mehrere Anträge zur AAppO-Novelle wurden beim Deutschen Apothekertag diskutiert. Dabei wurde deutlich: Wichtig ist dem Berufsstand vor allem, dass die Ausbildungsordnung nun schnell reformiert wird. Zur Begründung wies die Apothekerkammer Berlin darauf hin, dass sich das Tätigkeitsfeld der Apotheker deutlich erweitert habe, etwa durch die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sowie das Impfen in der Apotheke. Durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sei zudem vorgesehen, das heilberufliche Profil des Apothekerberufs weiter auszubauen, zum Beispiel durch Ausweitung des Impfspektrums auf alle Totimpfstoffe, eine stärkere Einbindung in die Prävention und Primärversorgung sowie die Schaffung von Abgabemöglichkeiten rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung bei dringendem Bedarf chronisch kranker Patienten. Dies müsse auch in der Ausbildung dringend abgebildet werden.
Die Präsidentin des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), Anna Jonas, unterstütze das Anliegen auf ganzer Linie. Ihr zufolge sei die Novellierung »längst notwendig«. Auch Jonas nannte Ausbildungsmodule zum Impfen als einen wichtigen neuen Punkt in der AAppO.
Dr. Berit Winter, Bereichsleiterin Berufe und Qualifikation bei der ABDA, ergriff ebenfalls das Wort und informierte, dass man nun schon seit Jahren an diesem Thema dran sei. Auch sie unterstrich, dass sich die pDL natürlich in der neuen Ausbildung abbilden müssen. Wichtig sei ein Signal an den Gesetzgeber, dass der Berufsstand eine Novellierung dringend fordert. Auf diese Weise könne die Standesvertretung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) möglicherweise mehr Druck aufbauen. Laut Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, werde man nun »sehr zügig« auf das BMG zugehen, um die Novellierung der AAppO voranzubringen.
Zwei weitere Anträge, die Inhalte der neuen AAppO genauer definieren sollten, wurden von der Hauptversammlung in den Ausschuss verwiesen. Als Begründung kristallisierte sich in der Diskussion heraus, dass man durch zu genaue Vorgaben das Tempo der Neufassung der AAppO nicht gefährden wolle.
Angenommen wurde dagegen ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Berlin, der die Einführung einer Teilzeitoption im Praktischen Jahr vorsieht. Auch hierfür ist eine Anpassung der AAppO erforderlich. Derzeit lässt diese ausschließlich eine Vollzeit-Tätigkeit für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) zu. Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß, fanden die Delegierten.