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Krisenvorsorge
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Apotheken für den Ernstfall stärken

Die Gesundheitsversorgung steht angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Spannungen vor neuen Herausforderungen. Mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) will die Bundesregierung rechtliche Lücken schließen. In einem Strategiepapier fordert die ABDA verbindliche Rahmenbedingungen für den Ernstfall. Wie können Apotheken besser auf Krisen vorbereitet und gestärkt werden?
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 25.10.2026  08:00 Uhr

Apothekerschaft in GeSiG-Erarbeitung eingebunden

Das BMG arbeitet für das GeSiG eng mit dem Innen- und dem Verteidigungsministerium zusammen. Die Apothekerschaft ist seit Februar 2025 in einen Arbeitsgruppenprozess unter Beteiligung von Bund und Ländern eingebunden. Gemeinsam mit anderen Leistungserbringern hat die ABDA Leitfragen des BMG dafür beantwortet. Dabei ging es unter anderem um Personal- und Ressourcensteuerung, die Einbindung von fachfremdem oder anderem medizinischem Personal in Apotheken und mögliche Ausnahmeregelungen im Krisenfall.

Die ABDA forderte vom BMG vor allem einen klaren gesetzlichen Rahmen, der definiert, welche Rolle Apotheken in Krisen- und Kriegsszenarien übernehmen, wie sie geschützt werden und welche Sonderregelungen im Ernstfall gelten sollen.

Die ABDA schlug dem BMG zudem zur Stärkung der Krisenfestigkeit des Apotheken- und Arzneimittelrechts eine Ausnahme von der Geltung apothekenrechtlicher Vorschriften für den Krisenfall vor, angelehnt an die Systematik des § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Die Empfehlung ist, »Ausnahmen für Krisenzeiten« gesetzlich zu verankern und es so zu ermöglichen, im Ernstfall schnell und flexibel von regulären Vorgaben abzuweichen, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Zudem ist nach Meinung der ABDA die Bevorratung der im Krisenfall benötigten Arzneimittel und Medizinprodukte zentral durch den Bund oder durch vom Bund beauftragte geeignete Stellen sicherzustellen. Die ABDA betonte, dass sie keine Konzentration auf einzelne »Krisenapotheken« will. Stattdessen solle die flächendeckende Versorgung durch Stärkung des bestehenden Apothekennetzes gesichert werden.

Großhandel und Länder stärker einbeziehen

Beim parlamentarischen Abend des Branchenverbands Phagro vergangene Woche unterstrich BMG-Staatssekretär Kippels: Apotheken und Großhandel bildeten in ihrem Zusammenspiel ein Fundament der Versorgung. Dieses Zusammenspiel gelte es noch zu verbessern. Marcus Freitag, Vorstandsvorsitzender des Verbands, forderte, dass der Großhandel beim Thema Krisenresilienz stärker einbezogen werden müsse. Der Großhandel könne Versorgung sicherstellen, man müsse aber mit ihm reden.

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi, aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), fordert vom Bund nun Tempo bei der Einbringung des GeSiG: »Wir befinden uns in Deutschland und Europa derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung, wie schon lange nicht mehr«, sagte er.

Die Länder hatten im Rahmen der GMK den sogenannten »Petersberger Prozess« angestoßen. Auf dem Petersberg in Königswinter kamen dazu die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder mit Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Bundesverteidigungsministerium sowie der Bundeswehr zusammen, um sich über die Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung auszutauschen.

Im Fokus standen dabei nicht nur eine krisensichere Reaktionsfähigkeit des Gesundheitswesens bei militärischen Konflikten, sondern auch bei potenziellen Gefahren wie Cyberangriffen, Stromausfällen, Extrem­wetterereignissen, Pandemien und weiteren Schadenslagen, die die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in besonderer Weise herausfordern. Die Vorschläge der Länder zur Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung müssten unbedingt in den Entwurf des GeSiG einfließen, so Philippi.

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