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Krisenvorsorge
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Apotheken für den Ernstfall stärken

Die Gesundheitsversorgung steht angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Spannungen vor neuen Herausforderungen. Mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) will die Bundesregierung rechtliche Lücken schließen. In einem Strategiepapier fordert die ABDA verbindliche Rahmenbedingungen für den Ernstfall. Wie können Apotheken besser auf Krisen vorbereitet und gestärkt werden?
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 25.10.2026  08:00 Uhr

Krisen und Konflikte stellen die Gesundheitsversorgung vor wachsende Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen, Angriffe auf kritische Infrastruktur und der Irankrieg verdeutlichen, wie schnell sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen verändern können. In diesem Spannungsfeld steht die Frage im Mittelpunkt, wie die gesundheitliche Versorgung auch in Krisen- und Kriegszeiten aufrechterhalten werden kann und welche Rolle Vor-Ort-Apotheken dabei spielen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betont die »herausragende Bedeutung« des Gesundheitsbereichs für die Daseinsvorsorge als Sektor kritischer Infrastruktur (KRITIS). Aufgrund der komplexen Herausforderungen ist für die Bundesregierung inzwischen klar: Gesundheitspolitik ist auch Sicherheitspolitik. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) kündigte mit dem »Pakt für den Bevölkerungsschutz« an, dass bis 2029 rund zehn Milliarden Euro in Zivil- und Katastrophenschutz investiert werden sollen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erklärte beim Weltgesundheitsgipfel (World Health Summit) Mitte Oktober in Berlin, dass Vorbereitungen auf kriegsbedingte Krisen im Gesundheitssystem dringend nötig seien. Eine Krise beginne nicht erst, wenn Krankenhäuser überlastet seien oder Medikamente knapp würden. Deshalb seien Vorsichtsmaßnahmen für ihn unabdingbar.

GeSiG will rechtliche Lücken schließen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht also akuten Handlungsbedarf und will mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) bestehende rechtliche Lücken schließen und die Gesundheitsversorgung auch in Verteidigungsszenarien gewährleisten. »Es ist eine historische Lücke, dass es ein solches Gesetz noch nicht gibt«, betonte Ines Perea, BMG-Unterabteilungsleiterin für Gesundheitssicherheit, schon im Juni beim Hauptstadtkongress.

Christiane Schenderlein, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, erklärte vergangene Woche, dass mit dem Gesetz das Gesundheitssystem auf »verteidigungsbezogene Krisenlagen« vorbereitet und die bestehende Lücke in den Sicherstellungsgesetzen geschlossen werden soll. Schenderlein versprach, dass ihr Ministerium den ­Referentenentwurf »in Kürze« vorlegen wolle. BMG-Staatssekretär Georg Kippels (CDU) kündigte den Entwurf vergangene Woche in Berlin allerdings erst zum Jahresende an.

Das Bundeskabinett soll Anfang 2027 über den Entwurf beraten. Geplant ist, einen Sonderrechtsrahmen zu schaffen, um die gesundheitliche Versorgung auch in Verteidigungsszenarien zu sichern. Der Entwurf solle die besonderen Bedarfe der Streitkräfte und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Zivilbevölkerung berücksichtigen.

Kernelemente des Gesetzentwurfes sind insbesondere Regelungen zur Patientenverlegung, zu Behandlungs­kapazitäten und zur Bevorratung. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und die Steigerung der Durchhaltefähigkeit seien eine gesamtstaatliche Aufgabe und das Gebot der Stunde. Kippels ergänzte in Berlin, dass Arzneimittelversorgung und -sicherstellung in dem Entwurf »ein ganz großes Kapitel« darstellen würde.

Apothekerschaft in GeSiG-Erarbeitung eingebunden

Das BMG arbeitet für das GeSiG eng mit dem Innen- und dem Verteidigungsministerium zusammen. Die Apothekerschaft ist seit Februar 2025 in einen Arbeitsgruppenprozess unter Beteiligung von Bund und Ländern eingebunden. Gemeinsam mit anderen Leistungserbringern hat die ABDA Leitfragen des BMG dafür beantwortet. Dabei ging es unter anderem um Personal- und Ressourcensteuerung, die Einbindung von fachfremdem oder anderem medizinischem Personal in Apotheken und mögliche Ausnahmeregelungen im Krisenfall.

Die ABDA forderte vom BMG vor allem einen klaren gesetzlichen Rahmen, der definiert, welche Rolle Apotheken in Krisen- und Kriegsszenarien übernehmen, wie sie geschützt werden und welche Sonderregelungen im Ernstfall gelten sollen.

Die ABDA schlug dem BMG zudem zur Stärkung der Krisenfestigkeit des Apotheken- und Arzneimittelrechts eine Ausnahme von der Geltung apothekenrechtlicher Vorschriften für den Krisenfall vor, angelehnt an die Systematik des § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Die Empfehlung ist, »Ausnahmen für Krisenzeiten« gesetzlich zu verankern und es so zu ermöglichen, im Ernstfall schnell und flexibel von regulären Vorgaben abzuweichen, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Zudem ist nach Meinung der ABDA die Bevorratung der im Krisenfall benötigten Arzneimittel und Medizinprodukte zentral durch den Bund oder durch vom Bund beauftragte geeignete Stellen sicherzustellen. Die ABDA betonte, dass sie keine Konzentration auf einzelne »Krisenapotheken« will. Stattdessen solle die flächendeckende Versorgung durch Stärkung des bestehenden Apothekennetzes gesichert werden.

Großhandel und Länder stärker einbeziehen

Beim parlamentarischen Abend des Branchenverbands Phagro vergangene Woche unterstrich BMG-Staatssekretär Kippels: Apotheken und Großhandel bildeten in ihrem Zusammenspiel ein Fundament der Versorgung. Dieses Zusammenspiel gelte es noch zu verbessern. Marcus Freitag, Vorstandsvorsitzender des Verbands, forderte, dass der Großhandel beim Thema Krisenresilienz stärker einbezogen werden müsse. Der Großhandel könne Versorgung sicherstellen, man müsse aber mit ihm reden.

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi, aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), fordert vom Bund nun Tempo bei der Einbringung des GeSiG: »Wir befinden uns in Deutschland und Europa derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung, wie schon lange nicht mehr«, sagte er.

Die Länder hatten im Rahmen der GMK den sogenannten »Petersberger Prozess« angestoßen. Auf dem Petersberg in Königswinter kamen dazu die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder mit Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Bundesverteidigungsministerium sowie der Bundeswehr zusammen, um sich über die Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung auszutauschen.

Im Fokus standen dabei nicht nur eine krisensichere Reaktionsfähigkeit des Gesundheitswesens bei militärischen Konflikten, sondern auch bei potenziellen Gefahren wie Cyberangriffen, Stromausfällen, Extrem­wetterereignissen, Pandemien und weiteren Schadenslagen, die die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in besonderer Weise herausfordern. Die Vorschläge der Länder zur Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung müssten unbedingt in den Entwurf des GeSiG einfließen, so Philippi.

AG Krisenvorsorge der Bundesapothekerkammer

Die Delegierten auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) setzten im September ein deutliches Zeichen, dass die Apotheken vor Ort stärker in die Planung für den Ernstfall einbezogen und dafür auch finanziell unterstützt werden sollen. Zum DAT legte die ABDA der Bundesregierung mit einem Fünf-Punkte-Plan konkrete Forderungen vor. Eine Kernforderung betonte die Bedeutung der Apotheken für ein krisenfestes Gesundheitssystem. Lieferketten müssten stabilisiert und die Apotheken systematisch in die Krisenpläne einbezogen werden, so die ABDA. Dazu wiederum werde ein flächendeckendes Netz an öffentlichen Apotheken benötigt.

Seit Oktober 2025 beschäftigt sich die Arbeitsgruppe »Krisenvorsorge« der Bundesapothekerkammer (BAK) mit möglichen Krisenszenarien. Am 22. September 2026 wurde das Strategiepapier »Resiliente Gesundheitsversorgung durch Apotheken« durch den ABDA-Vorstand beschlossen. Beim BAK-Symposium »Deutschland im Krisenfall – welche Rolle übernehmen Apotheken?«, das vergangene Woche stattfand, wurde dieses Papier nun der Öffentlichkeit vorgestellt. Expertinnen und Experten aus Politik, Apothekerschaft, Bundeswehr und Gesundheitswesen diskutierten über Vorsorge, Zusammenarbeit und notwendige Rahmenbedingungen für eine belastbare Gesundheitsversorgung im Krisenfall.

Maike Fedders, Leiterin der Arbeitsgruppe, präsentierte einen Acht-Punkte-Plan und damit konkrete Forderungen an die Politik. Ihre zentrale Botschaft lautet: »Resilienz braucht Apotheken. Eine resiliente Gesundheitsversorgung ist ohne leistungsfähige, flächendeckend erreichbare und krisenfest eingebundene Apotheken nicht denkbar.«

Apotheken verbindlich einbeziehen

Resilienz entstehe nicht erst im Ereignisfall, sondern sie müsse im Normalbetrieb aufgebaut, finanziert, rechtlich abgesichert, regelmäßig geübt und organisatorisch verankert werden, so Fedders. »Die Apothekerschaft bringt dafür gewachsene Strukturen, fachliche Kompetenz und unmittelbare Handlungsfähigkeit mit. Diese Potenziale müssen als Bestandteil der nationalen Gesundheits- und Sicherheitsarchitektur anerkannt werden«, sagte sie.

Wer die Resilienz der Gesundheitsversorgung erhöhen wolle, müsse Apotheken deshalb verbindlich als strate­gischen Partner einbeziehen – in Staat, Selbstverwaltung, Bevölkerungsschutz und Verteidigung. Nur mit starken Apotheken könne die Arzneimittelversorgung in Frieden, Krise und Krieg verlässlich gewährleistet werden.

Fedders diskutierte anschließend mit BAK-Präsident Armin Hoffmann sowie mit BMG-Unterabteilungsleiterin Ines Perea. Außerdem nahmen Oberstapotheker Bernd Klaubert von der Bundeswehr sowie Kristina Böhm vom Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden an der Diskussion teil.

Klaubert, der beim jüngsten PZ-Talk »Alex’ Doppelte Dosis« (ADD) zu mehr Vorsorge gemahnt hatte, betonte, dass Deutschland über leistungsfähige Strukturen und Fachkompetenz im Gesundheitswesen verfüge. »Wir haben starke Strukturen. Ich bin davon überzeugt, dass wir echte Power haben«, sagte er. Entscheidend sei, diese Fähigkeiten zu vernetzen und die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Akteuren praktisch zu erproben. Klaubert plädierte dafür, dass Apotheken systematisch prüfen sollten, ob Personal, Material, Infrastruktur, Organisation und Betriebs­abläufe im Krisenfall verfügbar bleiben.

BMG-Unterabteilungsleiterin Ines Perea versicherte beim BAK-Symposium, dass das GeSiG fertig erarbeitet sei und kurz vor der finalen Veröffentlichung stehe. Einen genauen Zeitpunkt könne sie aber derzeit nicht nennen. Eine krisenresiliente Versorgung ist aus ihrer Sicht nur mit den öffentlichen Apotheken realisierbar: »Wir brauchen sie als Partner auf den verschiedenen Ebenen«, erklärte sie. Perea begrüßt ausdrücklich die Strategiepapiere unterschiedlicher Akteure. Die Arzneimittellisten von Bundesapothekerkammer, Bundesärztekammer und Bundeswehr müssten später miteinander abgeglichen werden.

Perea machte zudem deutlich, dass die vollständige Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten kaum realistisch sei. Ziel müsse vielmehr sein, besonders kritische Lieferketten zu identifizieren und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. »Wir werden improvisieren müssen«, sagte sie. Auch bei sorgfältiger Vorbereitung könnten nicht alle Eventualitäten abgedeckt werden. Perea setzt deshalb sowohl auf belastbare Grundstrukturen als auch auf die Fähigkeit, im Ernstfall flexibel zu handeln. »Es wird nicht alles durch den Staat in der Form finanziert werden können, wie man sich das wünscht.«

Zudem listete Perea vier Punkte auf, die in einem verteidigungsbezogenen Szenario geregelt werden müssten: Ein System der Patientenverlegung, Personal, Bevorratung und ein belastbares Lagebild.

Hoffmann unterstrich, dass Krisenvorsorge nicht allein durch einzelne Berufsgruppen oder Institutionen bewältigt werden könne. Er forderte verbindliche politische Entscheidungen, eine enge Zusammenarbeit aller Akteure und die konsequente Umsetzung der vorliegenden Konzepte. Die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Großhandel und weiteren Akteuren müsse praktisch erprobt werden.

Hoffmann sprach zudem über den »Schatz« der Apotheken vor Ort: Die Stärke der Apotheken liege darin, dass sie regional verankert und niedrigschwellig erreichbar sind sowie pharmazeutische mit logistischer Expertise verbinden. Damit seien Apotheken ­Gesundheitsknotenpunkte, Frühwarnsysteme und Sicherheitsanker.

Nur mit starken Apotheken könne die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung in Friedens- und Krisenzeiten verlässlich gewährleistet werden, so Hoffmann. »Wir brauchen jede einzelne Apotheke, um auch in besonderen Lagen die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend garantieren zu können«, sagte er.

Böhm betonte, dass sich kommunale Krisenvorsorge vielerorts noch im Aufbau befinde. Pläne und Zuständigkeiten würden entwickelt, müssten aber noch stärker in die praktische Umsetzung überführt werden. »Die Apotheken müssen mitgedacht und eingebunden werden«, forderte sie. Gesundheitsämter könnten als Schnittstelle zwischen Kommunen, medizinischen Einrichtungen, Apotheken und weiteren Akteuren dienen.

Das Fazit des Strategiepapiers der ABDA: Eine resiliente Gesundheitsversorgung ist ohne leistungsfähige, flächendeckend erreichbare und krisenfest eingebundene Apotheken nicht denkbar. Öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken sichern im Alltag die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten und bilden zugleich eine unverzichtbare Reserve- und Reaktionsstruktur für Krisen, Katastrophen und den Verteidigungsfall. Sie seien Gesundheitsknotenpunkte, Frühwarnsysteme, Kommunikationspartner und operative Akteure der gesundheitlichen Sicherheitsvorsorge.

Ein weiterer Kernpunkt des Strategiepapiers: Resilienz entsteht nicht erst im Ereignisfall, sondern muss im Normalfall verankert werden. Deutlich wurde außerdem, dass dazu klare Zuständigkeiten, verbindliche Einbindung in Krisenstäbe und Bevölkerungsschutzstrukturen, belastbare Bevorratungskonzepte, digitale Lagebilder, sichere Kommunikationswege, geschützte Infrastruktur sowie eine nachhaltige Finanzierung der notwendigen Vorhalte- und Zusatzaufgaben gehörten. Zudem wurde betont, dass Poten­ziale konsequent genutzt werden und als Bestandteil der nationalen Gesundheits- und Sicherheitsarchitektur anerkannt werden müssten.

Die Stärkung der Apotheken in Deutschland sei weit mehr als eine berufs- oder gesundheitspolitische Frage. Sie sei ein »zentraler Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Krisenfestigkeit des Gesundheits­wesens und zur gesellschaftlichen Handlungsfähigkeit in außergewöhnlichen Lagen«. Wer die Resilienz der Gesundheitsversorgung erhöhen wolle, müsse Apotheken als strategische Partner von Staat, Selbstverwaltung, Gesundheitswesen, Bevölkerungsschutz und Verteidigung verbindlich einbeziehen. Die Kernaussage: Nur mit starken Apotheken kann die Arzneimittel­versorgung in Frieden, Krise und Krieg verlässlich gewährleistet werden.

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