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Gesundheitssicherstellungsgesetz
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Philippi fordert Tempo beim GeSiG

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) drängt auf eine rasche Vorlage eines Entwurfs für das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) durch den Bund. Deutschland und Europa befänden sich derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung »wie schon lange nicht mehr«.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 01.10.2026  16:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte beim Krankenhausgipfel am 21. September angekündigt, bis Ende des Monats den Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) vorzulegen, bei dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) federführend ist. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und das Bundesinnenministerium (BMI) werden für einzelne Zuständigkeitsbereiche einbezogen.

Philippi sagte beim Krankenhausgipfel, dass sich das GeSiG »im Ministerium in den allerletzten Zügen« befinde. An der Ausarbeitung ist auch die ABDA beteiligt. Bisher liegt jedoch noch kein Referentenentwurf vor. Das Bundeskabinett soll Anfang 2027 über den Entwurf beraten.

Klare Regelungen für die Bevorratung, Herstellung und Versorgung

Das Gesetz soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die Gesundheitsversorgung in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall sicherstellen und klare Regelungen für die Bevorratung, Herstellung und Versorgung aufstellen. Dies betrifft insbesondere medizinisches Personal, Gerätschaften, Medikamente und Material für den Krisenfall.

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi, aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, fordert vom Bund nun Tempo bei der Einbringung des GeSiG: »Wir befinden uns in Deutschland und Europa derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung, wie schon lange nicht mehr. Es ist deswegen unerlässlich, dass wir uns mit Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen und dem Schutz von Infrastruktur beschäftigen.«

Insbesondere das Gesundheitswesen müsse sich auf aktuelle Bedrohungslagen einstellen. Der Bund müsse zügig zentrale Befugnisse, Abläufe und Ressourcen im Gesundheitswesen im Krisenfall festschreiben. »Die medizinische Versorgung der Bevölkerung, medizinische Hilfen im Bündnisfall und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte müssen dabei zusammen gedacht werden. Um das Gesundheitswesen gut auf den Bündnis- und Krisenfall vorzubereiten, braucht es ein Maßnahmenbündel aus stabilen Lieferketten, gut ausgebildetem medizinischen und pflegerischen Personal, verlässlichen Infrastrukturen und engen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern«, so Philippi weiter.

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