| Melanie Höhn |
| 01.10.2026 16:00 Uhr |
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi mahnt, dass sich insbesondere das Gesundheitswesen auf aktuelle Bedrohungslagen einstellen muss. / © Imago Images/Henning Scheffen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte beim Krankenhausgipfel am 21. September angekündigt, bis Ende des Monats den Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) vorzulegen, bei dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) federführend ist. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und das Bundesinnenministerium (BMI) werden für einzelne Zuständigkeitsbereiche einbezogen.
Philippi sagte beim Krankenhausgipfel, dass sich das GeSiG »im Ministerium in den allerletzten Zügen« befinde. An der Ausarbeitung ist auch die ABDA beteiligt. Bisher liegt jedoch noch kein Referentenentwurf vor. Das Bundeskabinett soll Anfang 2027 über den Entwurf beraten.
Das Gesetz soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die Gesundheitsversorgung in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall sicherstellen und klare Regelungen für die Bevorratung, Herstellung und Versorgung aufstellen. Dies betrifft insbesondere medizinisches Personal, Gerätschaften, Medikamente und Material für den Krisenfall.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi, aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, fordert vom Bund nun Tempo bei der Einbringung des GeSiG: »Wir befinden uns in Deutschland und Europa derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung, wie schon lange nicht mehr. Es ist deswegen unerlässlich, dass wir uns mit Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen und dem Schutz von Infrastruktur beschäftigen.«
Insbesondere das Gesundheitswesen müsse sich auf aktuelle Bedrohungslagen einstellen. Der Bund müsse zügig zentrale Befugnisse, Abläufe und Ressourcen im Gesundheitswesen im Krisenfall festschreiben. »Die medizinische Versorgung der Bevölkerung, medizinische Hilfen im Bündnisfall und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte müssen dabei zusammen gedacht werden. Um das Gesundheitswesen gut auf den Bündnis- und Krisenfall vorzubereiten, braucht es ein Maßnahmenbündel aus stabilen Lieferketten, gut ausgebildetem medizinischen und pflegerischen Personal, verlässlichen Infrastrukturen und engen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern«, so Philippi weiter.
Niedersachsen habe sich im Vorfeld zur Erarbeitung von Regelungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in die Bund-Länder-Arbeitsgruppen aktiv eingebracht. Die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppen müssten in den Gesetzesentwurf einfließen.
Parallel hätten die Länder im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz den sogenannten »Petersberger Prozess« angestoßen. Auf dem Petersberg in Königswinter kamen dazu die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder mit Vertreterinnen und Vertretern von BMG, Bundesverteidigungsministerium sowie der Bundeswehr zusammen, um sich über die Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung auszutauschen. Im Fokus standen dabei nicht nur eine krisensichere Reaktionsfähigkeit des Gesundheitswesens bei militärischen Konflikten, sondern auch bei potenziellen Gefahren wie Cyberangriffen, Stromausfällen, Extremwetterereignissen, Pandemien und weiteren Schadenslagen, die die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in besonderer Weise herausfordern.
Philippi erklärte dazu: »Die Vorschläge der Länder zur Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung müssen unbedingt in den Entwurf des GeSiG einfließen. Ich erwarte, dass das Gesetz vom Bund nun prioritär vorangebracht wird. Die Krisen und Konflikte dieser Welt warten nicht auf uns.«