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Krisenvorsorge
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Apotheken für den Ernstfall stärken

Die Gesundheitsversorgung steht angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Spannungen vor neuen Herausforderungen. Mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) will die Bundesregierung rechtliche Lücken schließen. In einem Strategiepapier fordert die ABDA verbindliche Rahmenbedingungen für den Ernstfall. Wie können Apotheken besser auf Krisen vorbereitet und gestärkt werden?
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 25.10.2026  08:00 Uhr

Krisen und Konflikte stellen die Gesundheitsversorgung vor wachsende Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen, Angriffe auf kritische Infrastruktur und der Irankrieg verdeutlichen, wie schnell sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen verändern können. In diesem Spannungsfeld steht die Frage im Mittelpunkt, wie die gesundheitliche Versorgung auch in Krisen- und Kriegszeiten aufrechterhalten werden kann.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betont die »herausragende Bedeutung« des Gesundheitsbereichs für die Daseinsvorsorge als Sektor kritischer Infrastruktur (KRITIS). Aufgrund der komplexen Herausforderungen ist für die Bundesregierung inzwischen klar: Gesundheitspolitik ist auch Sicherheitspolitik. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) kündigte mit dem »Pakt für den Bevölkerungsschutz« an, dass bis 2029 rund zehn Milliarden Euro in Zivil- und Katastrophenschutz investiert werden sollen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erklärte beim Weltgesundheitsgipfel (World Health Summit) Mitte Oktober in Berlin, dass Vorbereitungen auf kriegsbedingte Krisen im Gesundheitssystem dringend nötig seien. Eine Krise beginne nicht erst, wenn Krankenhäuser überlastet seien oder Medikamente knapp würden. Deshalb seien Vorsichtsmaßnahmen für ihn unabdingbar.

GeSiG will rechtliche Lücken schließen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht also akuten Handlungsbedarf und will mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) bestehende rechtliche Lücken schließen und die Gesundheitsversorgung auch in Verteidigungsszenarien gewährleisten. »Es ist eine historische Lücke, dass es ein solches Gesetz noch nicht gibt«, betonte Ines Perea, BMG-Unterabteilungsleiterin für Gesundheitssicherheit, schon im Juni beim Hauptstadtkongress.

Christiane Schenderlein, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, erklärte vergangene Woche, dass mit dem Gesetz das Gesundheitssystem auf »verteidigungsbezogene Krisenlagen« vorbereitet und die bestehende Lücke in den Sicherstellungsgesetzen geschlossen werden soll. Schenderlein versprach, dass ihr Ministerium den ­Referentenentwurf »in Kürze« vorlegen wolle. BMG-Staatssekretär Georg Kippels (CDU) kündigte den Entwurf vergangene Woche in Berlin allerdings erst zum Jahresende an.

Das Bundeskabinett soll Anfang 2027 über den Entwurf beraten. Geplant ist, einen Sonderrechtsrahmen zu schaffen, um die gesundheitliche Versorgung auch in Verteidigungsszenarien zu sichern. Der Entwurf solle die besonderen Bedarfe der Streitkräfte und die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Zivilbevölkerung berücksichtigen.

Kernelemente des Gesetzentwurfes sind insbesondere Regelungen zur Patientenverlegung, zu Behandlungs­kapazitäten und zur Bevorratung. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und die Steigerung der Durchhaltefähigkeit seien eine gesamtstaatliche Aufgabe und das Gebot der Stunde. Kippels ergänzte in Berlin, dass Arzneimittelversorgung und -sicherstellung in dem Entwurf »ein ganz großes Kapitel« darstellen würden.

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