| Melanie Höhn |
| 06.07.2026 10:30 Uhr |
Welche Aufgaben haben die öffentlichen Apotheken im Kriegs- und Krisenfall? Details sollen im Referentenentwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes im September bekannt werden. / © Imago Images/Zoonar II
Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2026 ein Eckpunktepapier zur Überprüfung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die im Fall eines Notstands greifen, beschlossen. Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage komme der Gesamtverteidigung eine neue Bedeutung zu, heißt es.
»Dies betrifft sowohl den militärischen als auch den zivilen Anteil der Verteidigung. Gesamtverteidigung ist nur gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich leistbar«, heißt es in dem Papier. »Zivile und militärische Verteidigung greifen ineinander und müssen koordiniert geplant und umgesetzt werden. Dabei müssen alle staatlichen Stellen in Bund und Ländern, alle Verwaltungsebenen bis zu den Kommunen und die Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen bereits im Frieden zusammenwirken.«
Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) fehlt bislang im Kanon der bestehenden Notstandsgesetze, heißt es im Eckpunktepapier. Das BMG selbst bezeichnete dies auf dem Hauptstadtkongress als »historische Lücke«. Um diese Lücke zu füllen, arbeitet das Ministerum derzeit federführend und mit Hochdruck an dem Referentenentwurf, an dessen Ausarbeitung ist auch die ABDA beteiligt ist und der für September angekündigt ist.
Das GeSiG soll die medizinische Versorgung im Verteidigungs- oder Krisenfall sowie Zuständigkeiten regeln und bestehende Systeme besser vernetzen. Die Apothekerschaft ist seit Februar 2025 in einen Arbeitsgruppenprozess unter Beteiligung von Bund und Ländern für die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden. Gemeinsam mit anderen Leistungserbringern hat die ABDA dafür Leitfragen des BMG beantwortet. Dabei ging es unter anderem um Personal- und Ressourcensteuerung, die Einbindung von fachfremdem oder anderem medizinischem Personal in Apotheken und möglichen Ausnahmeregelungen im Krisenfall.
Die ABDA fordert vor allem einen klaren gesetzlichen Rahmen, der definiert, welche Rolle Apotheken in Krisen- und Kriegsszenarien übernehmen, wie sie geschützt werden und welche Sonderregelungen im Ernstfall gelten sollen. Seit den schriftlichen Rückmeldungen an das BMG habe es nach PZ-Informationen jedoch noch keine weiteren Fortschritte gegeben; die ABDA habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) deshalb bereits angeschrieben und um eine stärkere Einbindung gebeten.