Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Gesundheitssicherstellungsgesetz
-
ABDA in Erarbeitung des GeSiG eingebunden

Weil sich das Gesundheitssystem auf Krisen und Kriegsszenarien vorbereiten muss, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit derzeit mit Hochdruck am sogenannten Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG). An der Ausarbeitung ist auch die ABDA beteiligt. Der Referentenentwurf ist für September angekündigt.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 06.07.2026  10:30 Uhr

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2026 ein Eckpunktepapier zur Überprüfung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die im Fall eines Notstands greifen, beschlossen. Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage komme der Gesamtverteidigung eine neue Bedeutung zu, heißt es.

»Dies betrifft sowohl den militärischen als auch den zivilen Anteil der Verteidigung. Gesamtverteidigung ist nur gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich leistbar«, heißt es in dem Papier. »Zivile und militärische Verteidigung greifen ineinander und müssen koordiniert geplant und umgesetzt werden. Dabei müssen alle staatlichen Stellen in Bund und Ländern, alle Verwaltungsebenen bis zu den Kommunen und die Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen bereits im Frieden zusammenwirken.«

Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) fehlt bislang im Kanon der bestehenden Notstandsgesetze, heißt es im Eckpunktepapier. Das BMG selbst bezeichnete dies auf dem Hauptstadtkongress als »historische Lücke«. Um diese Lücke zu füllen, arbeitet das Ministerum derzeit federführend und mit Hochdruck an dem Referentenentwurf, an dessen Ausarbeitung ist auch die ABDA beteiligt ist und der für September angekündigt ist.

ABDA fordert stärkere Einbindung 

Das GeSiG soll die medizinische Versorgung im Verteidigungs- oder Krisenfall sowie Zuständigkeiten regeln und bestehende Systeme besser vernetzen. Die Apothekerschaft ist seit Februar 2025 in einen Arbeitsgruppenprozess unter Beteiligung von Bund und Ländern für die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden. Gemeinsam mit anderen Leistungserbringern hat die ABDA dafür Leitfragen des BMG beantwortet. Dabei ging es unter anderem um Personal- und Ressourcensteuerung, die Einbindung von fachfremdem oder anderem medizinischem Personal in Apotheken und möglichen Ausnahmeregelungen im Krisenfall.

Die ABDA fordert vor allem einen klaren gesetzlichen Rahmen, der definiert, welche Rolle Apotheken in Krisen- und Kriegsszenarien übernehmen, wie sie geschützt werden und welche Sonderregelungen im Ernstfall gelten sollen. Seit den schriftlichen Rückmeldungen an das BMG habe es nach PZ-Informationen jedoch noch keine weiteren Fortschritte gegeben; die ABDA habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) deshalb bereits angeschrieben und um eine stärkere Einbindung gebeten.

Arbeitsgruppe »Krisenvorsorge« der BAK

Laut ABDA nehmen Apotheken auch in Krisensituationen eine wesentliche Rolle ein: Sie sichern die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Gesundheitsprodukten und bieten verlässliche Informationen für die Bevölkerung. Durch eine frühzeitige Vorbereitung können Apotheken in Krisensituationen schnell und gezielt handeln, die Versorgung aufrechterhalten und so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der öffentlichen Gesundheit leisten.

Die ABDA schlägt dem BMG zur Stärkung der Krisenfestigkeit des Apotheken- und Arzneimittelrechts eine Ausnahme von der Geltung apothekenrechtlicher Vorschriften für den Krisenfall vor, angelehnt an die Systematik des § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Die Empfehlung ist, »Ausnahmen für Krisenzeiten« im Apothekengesetz (ApoG) gesetzlich zu verankern und es so zu ermöglichen, im Ernstfall schnell und flexibel von regulären Vorgaben abzuweichen, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Zudem ist nach Meinung der ABDA die Bevorratung der im Krisenfall benötigten Arzneimittel und Medizinprodukte zentral durch den Bund oder durch vom Bund beauftragte geeignete Stellen sicherzustellen. Die ABDA betont, dass sie keine Konzentration auf einzelne »Krisenapotheken« will. Stattdessen soll die flächendeckende Versorgung durch Stärkung des bestehenden Apothekennetzes gesichert werden.

Seit Oktober 2025 beschäftigt sich intensiv auch die Arbeitsgruppe »Krisenvorsorge« der Bundesapothekerkammer mit möglichen Krisenszenarien. Ziel der AG ist es zunächst, die Geschäftsstellen von Kammern und Verbänden krisenfest zu machen. Dafür wird aktuell ein Dokument zur Erstellung eines Notfallplans mit dazugehörigen Checklisten entwickelt, etwa zum Thema Sicherstellung der Kommunikation, Umgang mit Stromausfällen, Schutz vor Falschinformationen oder zur Festlegung von Krisenteams. Weitere Empfehlungen für öffentliche Apotheken sollen folgen.

Zudem sammelt die AG Informationen über bestehende Initiativen auf Landesebenen, um einen Überblick über die verschiedenen Aktivitäten zu bekommen. In einzelnen Bundesländern wurden bereits Ideen für Planspiele oder Resilienz- und Krisensymposien entwickelt.

Mehr von Avoxa