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Resilienz
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Gesundheitssicherstellungsgesetz ist »historische Lücke«

Auf dem Hauptstadtkongress stand auch das Thema Resilienz im Krisenfall im Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Gesundheit skizzierte Ideen für das Gesundheitssicherstellungsgesetz, an dem derzeit mit Hochdruck gearbeitet wird.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 24.06.2026  14:00 Uhr
Gesundheitssicherstellungsgesetz ist »historische Lücke«

Noch in diesem September soll der Referentenentwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) vorliegen. Das versicherte Ines Perea, Leiterin der für Gesundheitssicherheit und Resilienz zuständigen Unterabteilung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf dem Hauptstadtkongress beim Panel »Resilient, robust, bereit? Wie versorgen wir uns im NATO-Bündnisfall«

Man arbeite intensiv an dem Gesetz, so die Juristin Perea. »Es ist eine historische Lücke, dass es ein solches Gesetz noch nicht gibt. Man braucht dafür den politischen Willen«, betonte sie. Das BMG wisse, dass Deutschland sich vorbereiten müsse. Der Zeitplan ist straff, noch 2026 soll die Vorlage ins Kabinett. Im Rahmen des Gesetzes werde an einem gesundheitspolitischen Lagebild gearbeitet, die Länder werden dabei mit einbezogen. Perea setzt dabei auch auf die Zusammenarbeit der Bundesländer.

Die Idee des BMG im Gesetz zum Thema Arzneimittel skizzierte Perea als »rollierendes System« auf Landesebene: Ein Bundesland investiert einmal in Medikamente und Medizinprodukte, die in einem Zentrallager bevorratet werden. Dann können Unikliniken mit bestimmten Verträgen darauf zugreifen – sie müssen aber wieder reinvestieren und das Lager sozusagen wieder auffüllen. 

Patientensteuerung in Krisenzeiten

Bei der Podiumsdiskussion betonte Matthias Münzberg von der BG Unfallklinik Frankfurt am Main, dass sich die Welt in einer Krise befinde und instabil sei. Diese Krise zu bewältigen, sei eine »gesellschaftliche Aufgabe, die wir alle leisten müssen«, sagte er. »In diesen herausfordernden Zeiten geht es nur gemeinsam.« Es sei essenziell, dass die Zivilbevölkerung und das Militär die gleiche Sprache sprechen.Es gehe um Kompetenzen, die für den Ernstfall vorhanden sein müssten.

Er erläuterte die Patientensteuerung im Krisen- und Verteidigungsfall: Wenn im NATO-Bündnisfall bis zu 1000 Patientinnen und Patienten pro Tag versorgt werden müssten, organisiert sich die Verteilung der Verletzten über sogenannte »Hubs« in Nord, Ost, Süd und West. Primäre Zielkliniken seien Universitätskliniken, BG Kliniken, Knappschaft Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser. Die Sekundärversorgung erfolge in Krankenhäusern, unter anderem mit Traumanetzwerken, Rehabilitation und ambilanter Versorgung. 

»Es wird uns nur gelingen, die Bundesrepublik zu verteidigen, wenn wir das alle tun«, sagte auch Generalstabsarzt Michael Zallet von der Bundeswehr. »Das fängt mit der Wasserflasche im Keller an.« Auch er hob hervor, dass das GeSiG von enormer Bedeutung ist. Die Länder müssten in der Lage sein, einen Krisenfall zu bewältigen, unter anderem Patiententransfers. »Wir sind ein Transit-Land, das Kräfte nach Osten befördert«, so Zallet. Der »Operationsplan Deutschland« müsse mit Leben geweckt werden. Dieser Plan regelt die zivil-militärische Zusammenarbeit in Frieden, hybriden Bedrohungslagen, Krise und Krieg. 

Frank Bergmann von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) merkte an, dass der Sicherstellungsauftrag für die Bevölkerung nicht mit Krisenzeiten ende. »Wir müssen die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen«, sagte er. 

Es gehe darum, dass im Krisenfall irgendwann priorisiert werden müsse. Dies werde in den Praxen erfolgen, wo Verletzte unterkommen. Ein Schwerpunkt liege auf der Wundversorgung, die Praxen müssten sich aber auch auf die Behandlung von Infektionen, das Versorgen von Dialyse-Patienten, onkologische Fälle oder Diabetes-Versorgung vorbereiten. »Dafür benötigen wir den erforderlichen rechtlichen Rahmen«, forderte er. Zudem erklärte er, dass es darauf ankommen werde, im ambulanten Bereich zu schulen.

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