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Biosimilar-Austausch
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Wenn der Spardruck Gesetze diktiert

Seit April gilt für Biosimilars ein verpflichtender Austausch ähnlich den Generika. Im Gegensatz zu Letztgenannten sind exklusive Rabattverträge bei biologischen Arzneimitteln aber vorerst noch verboten. Bei einer Diskussionsrunde in der Pharma-World wurde deutlich, dass das am besten so bleiben sollte.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 18.09.2026  14:00 Uhr

Generika als warnendes Beispiel

Aus Sicht der Hersteller bedeute das: »Der Spardruck hat zugenommen«, sagte Kirsch. Für die Industrie sei das Inkrafttreten der Austauschpflicht bei Biosimilars ein Paradigmenwechsel gewesen. Würde die Politik Exklusivverträge zulassen, bedeute dies, dass der ökonomische Druck maximal werde. »Aber überhöhter Kostendruck gefährdet die Versorgung, das haben wir bei den Generika gesehen«, sagte Kirsch.

Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main hatte dazu die passenden Zahlen parat: »Bei den small Molecules werden 80 Prozent des Marktes mit Generika abgedeckt. Insgesamt kostet das die Krankenkassen lediglich knapp 3 Milliarden Euro. Da darf man sich über Versorgungsengpässe nicht wundern.«

Die drei Diskutanten waren sich einig: Nachahmerprodukte sind auch bei Biologika wichtig, um notwendige Einsparungen zu erreichen, doch ein »Überdrehen der Schraube« durch Exklusivverträge sei schädlich und letztlich versorgungsgefährdend. »Dennoch verspüre ich hier aufseiten der Krankenkassen eine gewisse Lust, das System auszureizen«, sagte Dingermann. Kirsch äußerte die Hoffnung, dass die Politik dies auch künftig verhindern werde.

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