| Daniela Hüttemann |
| 06.05.2026 16:20 Uhr |
Von Biosimilars darf man eine vergleichbare pharmakologische Wirkung erwarten wie vom Referenzmittel – allerdings kann sich die Handhabung deutlich unterscheiden. Das sorgt für erhöhten Beratungsdarf. / © Getty Images/Jon Challicom
Seit dem 1. April sind Apotheken verpflichtet, auch Biologika gegen preisgünstige Alternativen, soweit vorhanden, auszutauschen. Ende April startete die Techniker Krankenkasse gemeinsam mit GWQ eine Ausschreibung für sieben Wirkstoffe in zwölf Fachlosen. Gelten würden die Rabattverträge für 40 Krankenkassen mit zusammen mehr als 30 Millionen Versicherten. Gebote sind bis Anfang Juni möglich, in Kraft treten sollen die Verträge dann zum 1. Januar.
Zuvor hatte die Pharmaindustrie ihre Bedenken im Pharmadialog geäußert, dass sich eine Abwanderung der Produktion und Einstellung des Vertriebs der leer ausgegangenen Unternehmen in Deutschland wie bei den Generika wiederholen könnte.
Das hat man im Bundesgesundheitsministerium durchaus ernst genommen. Das BMG sei gegen Exklusivverträge, zumindest in der ersten Phase, versicherte dessen Leiter der Abteilung Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie Thomas Müller am heutigen Dienstag bei einer Diskussionsrunde zum Thema Biosimilars beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin. Man will weder Engpässe noch den Pharmastandort Deutschland beziehungsweise Europa schwächen oder sich gar in weitere Abhängigkeiten begeben.
Bislang habe sich die Koalition hier jedoch noch nicht geeinigt, Ausschreibungen entsprechend einzuschränken. Müller verwies auf das laufende parlamentarische Verfahren. Wenn man es jedoch nicht bis zum Ausschreibungsende schaffe, würden die Verträge erst einmal verbindlich. »Wir wollen ganz klar keine exklusiven Rabattverträge, sondern Open-House-Verträge mit mehr Herstellern«, betonte auch Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, die Apothekenperspektive.
In der Diskussionsrunde betonten Hubmann und Professor Dr. Theo Dingermann, Impulsgeber und Senior Editor der Pharmazeutischen Zeitung den deutlich erhöhten Beratungsaufwand in den Apotheken beim Austausch einer Biologika-Verordnung.
Tipps für die Umsetzung gibt Apothekerin Antonia Rexin in unserem Podcast PZ-Nachgefragt.
Zwar hilft die Software bei einem fachlich korrekten und wirtschaftlichen Austausch. Doch je nach Hersteller sei Pen eben nicht gleich Pen und auch die in der Packungsbeilage aufgeführten Indikationsgebiete des Biosimilar stimmen mitunter nicht mit der Erkrankung des Patienten überein, da nicht alle Indikationsgebiete zum Referenzarzneimittel identisch sein müssen, erklärten die beiden Apotheker.
»Die Patienten haben schwere, komplizierte Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und sind da sehr sensibel«, so Hubmann. Beim Patienten könne schnell der Eindruck entstehen, die Apotheke habe ein falsches Medikament mitgegeben – ein riesiger Diskussions- und Beratungsbedarf.
PZ-Chefredakteur Alexander Müller moderierte die Talkrunde zum Biosimilar-Austausch mit BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller, DAV-Chef Hans-Peter Hubmann und PZ-Senior Editor Professor Theo Dingermann (von links). / © PZ/Daniela Hüttemann