| Alexander Müller |
| 06.05.2026 12:40 Uhr |
Die Honorarerhöhung soll kommen – allerdings schrittweise, wie die PZ erfuhr. Eine erste Erhöhung auf 8,92 Euro ist demnach für diesen Juli geplant. / © PZ
Nach PZ-Informationen soll das Packungsfixum zum 1. Juli 2026 auf 8,92 Euro angehoben werden. Das entspräche einem Anstieg um 57 Cent – also die Hälfte der versprochenen Erhöhung.
Die zweite Erhöhung soll dann aber mit zeitlicher Verzögerung kommen, entweder zum 1. Januar oder erst ein Jahr später zum 1. Juli 2027. Darüber wird noch zwischen dem von Nina Warken geführten BMG und dem ebenfalls CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche verhandelt. Das BMWi ist formal noch zuständig für das Apothekenhonorar.
Weiterhin vorgesehen ist, dass die Apotheken zum Jahreswechsel mit dem höheren Kassenabschlag belastet werden sollen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der Zwangsrabatt von derzeit 1,77 auf 2,07 Euro angehoben werden – und zwar unbefristet.
Eine gestaffelte Erhöhung des Honorars im Jahresrhythmus hätte zur Folge, dass die Apotheken bis zum Jahresende von 57 Cent mehr pro Packung profitieren würden, bevor das Honorar zum Jahreswechsel wieder um 30 Cent reduziert würde – hier allerdings beschränkt auf den GKV-Bereich. In der Variante mit der zweiten Honorarerhöhung zum Jahreswechsel läge der Zugewinn unter dem Strich dann bei 85 Cent statt 1,15 Euro.
Dem Vernehmen nach wird auch noch darüber diskutiert, ob zumindest die erste Erhöhung aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) bezahlt werden soll. Hier liegen rund 600 Millionen Euro an derzeit nicht abgerufenen Mittel.
Die anteilige Honoraranpassung ließe sich zwar aus diesem Betrag finanzieren – allerdings würde das Geld dann für die Erbringung von pDL fehlen. Denn die Regierung will mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) der Mittelzufluss umleiten und künftig für eine bessere Vergütung der Notdienste zur Verfügung stellen, um insbesondere Apotheken im ländlichen Raum zu stärken.