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DAV-Wirtschaftsforum 
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Pantazis und Borchardt tragen gestaffeltes Fixum nicht mit

Das erhöhte Apothekenfixum von 9,50 Euro steht für die gesundheitspolitischen Sprecher der Koalition nicht zur Disposition. Es müsse als Ganzes kommen, und zwar sofort. Einer möglichen Staffelung der Erhöhung erteilten sie eine klare Absage. 
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 06.05.2026  15:15 Uhr
Datum Aktualisiert am 06.05.2026  16:40 Uhr
Pantazis und Borchardt tragen gestaffeltes Fixum nicht mit

Kurz nach Bekanntwerden, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine gestaffelte Fixumerhöhung plant, erteilten die gesundheitspolitischen Sprecher der Koalition diesem Vorhaben eine klare Absage.

Seitens der SPD hieß es heute in Berlin beim DAV-Wirtschaftsforum auf dem Podium: »Wir sind uns in der Fraktion einig: Das Fixum von 9,50 Euro muss sofort kommen. Und zwar als Ganzes und nicht gestaffelt«, so Christos Pantazis. Seine Kollegin aus der Union, die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt, bekräftigte ebenfalls: »Ich habe ein echtes Störgefühl, wenn das versprochene Fixum von 9,50 Euro jetzt nicht sofort kommt.« Das Vorhaben einer Staffelung sei für sie »sehr überraschend«. Für Borchardt ist klar: »Die 9,50 Euro müssen sofort kommen.«

Fraktionen bei Verordnungen keine Handhabe

Beide Politiker betonten, dass das Fixum über die Verordnung geregelt werden soll und dies in der Hoheit des BMG liege. Aber beide versicherten, dass das geplante Apotheken-Reformgesetz nicht ohne die im Koalitionsvertrag zugesicherte Fixumerhöhung von 9,50 Euro kommen werde. 

Wie die PZ heute aus Ministeriumskreisen erfahren hatte, soll das Apothekenhonorar von derzeit 8,35 Euro pro Packung nicht einmalig auf die per Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro angehoben werden, sondern schrittweise. Demnach soll es zum 1. Juli 2026 zunächst auf 8,92 Euro steigen. Das entspräche einem Anstieg um 57 Cent – also die Hälfte der versprochenen Erhöhung.

Die zweite Erhöhung soll nach PZ-Informationen dann mit zeitlicher Verzögerung kommen, entweder zum 1. Januar oder zum 1. Juli 2027. Darüber verhandelten das von Nina Warken (CDU) geführte BMG)und das ebenfalls CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche noch, heißt es.

Das Apothekenhonorar wird über die Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) geregelt. Im Zuge des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) müssen sowohl diese als auch andere Verordnungen angepasst werden. Da Änderungen zum Arzneimittelversand den grenzüberschreitenden Handel betreffen, unterliegen diese einem EU-Notifizierungsverfahren. Die EU-Kommission hatte zuletzt wegen darin vorgesehener schärferer Temperaturkontrollen für Versender Bedenken angemeldet.

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