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Verordnung
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Borchardt: Schärfere Vorgaben für Versandhandel kommen

Die Regierung will noch einmal beim Versand nachfassen: Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) versprach beim AByou Future Lab, dass bei Transport und Übergabe schärfere Vorgaben kommen – auch wenn sich Brüssel zunächst versperrte. Und sie bestätigte, dass das Honorar zweistufig erhöht werden soll.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 21.05.2026  13:15 Uhr

Eigentlich wollte die Regierung im Rahmen der Apothekenreform per Verordnung schärfere Bedingungen für den Versand umsetzen, insbesondere bei der Temperaturkontrollen. Doch im Notifizierungsverfahren hatte die EU-Kommission Bedenken angemeldet; der Plan, die Logistiker der Versender erstmals mit in die Pflicht zu nehmen, ist damit erst einmal vom Tisch.

In einem aktualisierten Entwurf der Verordnung wurde der Passus vorerst gestrichen. Denn die Regierung will die Verordnung zusammen mit dem ApoVWG umsetzen, das morgen im Bundestag verabschiedet werden und am 12. Juni den Bundesrat passieren soll.

Doch die Regierung hat das Thema laut Borchardt noch nicht abgeschrieben. Demnach könnte der Versandhandel dahingehend beschränkt werden, dass Rx-Medikamente nur persönlich ausgehändigt werden dürfen, erklärte sie. Auch die Auslieferung über Packstationen soll verboten werden. Beides wird im neuen Verordnungsentwurf genannt. Borchardt kündigte aber noch mehr an: »Wir haben da auch nochmal etwas mit der Temperaturkontrolle vor«, so die Gesundheitssprecherin.

Die CDU-Abgeordnete hätte sich gewünscht, dass Deutschland wie die meisten EU-Staaten den Rx-Versand nie zugelassen hätte. »Wir haben es versäumt, das Versandverbot durchzusetzen. Jetzt haben wir den Salat und müssen damit klarkommen.«

Zwar gebe es europarechtliche Bedenken gegen die bisherigen Pläne der Regierung. Da man das Gesetz nicht aufhalten wollte, habe man die Regelung zunächst gestrichen. Aber es würden noch Vorgaben geprüft, auch in Abstimmung mit der Apothekerschaft.

Im schlimmsten Fall wird die Verordnung einkassiert

Borchardt zeigte sich kämpferisch: Im schlimmsten Fall werde die Verordnung in Brüssel einkassiert. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) werde erwogen, es einfach zu probieren, und notfalls »eins auf die Mütze zu kriegen« in Europa. »Dann haben wir es wenigstens schwarz auf weiß«, so Borchardt.

Die Apothekerschaft befürchtet, dass die mit dem GKV-Spargesetz geplanten höheren Zuzahlungen dem Versandhandel in die Hände spielen könnten – aufgrund der eigentlich unzulässigen Bonusmodelle. Borchardt kündigte an, die Umstellung »gesundheitsökonomisch zu analysieren« und gegebenenfalls nachzubessern.

Die Unions-Gesundheitssprecherin bestätigte auch die geplante zweistufige Erhöhung des Apothekenhonorars: »Da haben wir zum 1. Juli einen Teil und zum 1. Januar bekommen Sie dann die 9,50 Euro.« Nach den bekannten Plänen soll das Fixum zum 1. Juli auf 9 Euro steigen. »Das Fixum liegt jetzt im Bundeswirtschaftsministerium, wir warten auf die Verordnung«, so Borchardt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mache im Wirtschaftsministerium wirklich Druck.

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