| Melanie Höhn |
| 20.05.2026 17:50 Uhr |
Beim Landgericht Berlin II hat das VZB Klage eingereicht. / © Imago Images/Jürgen Held
Die Vorwürfe wiegen schwer: Das VZB, das für die Altersversorgung von mehr als 10.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten in Berlin, Brandenburg und Bremen zuständig ist, hat Verluste von rund 1,1 Milliarde Euro offengelegt. Das entspricht etwa der Hälfte des Ende 2024 verwalteten Vermögens.
Wie heute bekannt wurde, hat das VZB gestern beim Landgericht Berlin II eine mehr als 2000 Seiten umfassende Schadenersatzklage eingereicht und verlangt darin, die Schadenersatzpflicht von insgesamt zwölf Beklagten festzustellen. Das teilte das VZB heute auf PZ-Nachfrage mit. Die Forderungen richten sich unter anderem gegen das Land Berlin, das Aufsicht über das VZB führt, den Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars, die Apobank sowie den früheren Vorsitzenden des VZB-Verwaltungsausschusses, Ingo Rellermeier.
Das VZB wirft den Beklagten vor, ihre jeweiligen Pflichten grob verletzt zu haben. Unter Rellermeiers Leitung habe das Versorgungswerk Geld der Versicherten über ein Jahrzehnt lang entgegen geltender Gesetze und interner Richtlinien angelegt. Statt breit gestreut, liquide und sicher zu investieren, sei das Vermögen in hochriskante, illiquide Beteiligungen, etwa in Start-ups, die mittlerweile zum Teil insolvent sind, geflossen.
Sämtliche Prüforgane hätten dabei versagt, diese rechtswidrige Praxis zu erkennen und zu stoppen.
Mehr als die Hälfte des Vermögens der Zahnärzteschaft von einst 2,2 Milliarden Euro ist Stand heute verloren; weitere Verluste könnten folgen. Ebenso wenig wie die Gesamtsumme des Schadens steht mithin die genaue Höhe der Forderungen gegen die Beklagten fest. Den rund 11.000 Mitgliedern des VZB drohen massive Einbußen bei ihren Rentenansprüchen.
»Es handelt sich um einen Finanz- und mutmaßlich auch Korruptionsskandal, der ohne Beispiel in der Geschichte deutscher Versorgungswerke ist«, sagte Thomas Schieritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des VZB, des geschäftsführenden Gremiums des Versorgungswerks. »Wer mutwillig gegen Anlagerichtlinien und Gesetze verstoßen hat, ist ebenso verantwortlich wie jene, die ihre Kontrollpflichten verletzt haben – wie das Land Berlin, der Aufsichtsausschuss des VZB, die Wirtschaftsprüfer und auch die Apobank«, so Schieritz weiter.
»Hätte auch nur eine dieser Instanzen ihre Arbeit ordentlich gemacht, wäre es nie zu diesen Verlusten gekommen. Schadensersatz zu fordern ist jetzt der einzige Weg, um wenigstens einen Teil der Verluste auszugleichen und Rentenansprüche zu sichern.«
Verklagt werde unter anderem die Apobank, weil sie laut VZB Risikoanalysen und ALM-Studien (Asset-Liability-Management-Studien) erstellt habe, die aus Sicht des VZB ihren Namen nicht wert waren: »Die Analysen haben die Risiken nicht identifiziert. Vielmehr habe die Apobank die nahezu einheitlichen Ratings zu den Anlagen ungeprüft vom VZB übernommen, hieß es seitens des VZB. Diese Ratings seien deutlich zu positiv gewesen. Diese auffällige Häufung identischer Ratings sei sowohl statistisch ungewöhnlich als auch aus heutiger Sicht fachlich nicht plausibel. »Im Rahmen der finanziellen Aufarbeitung haben Sachverständige zeigen können, dass die allermeisten Investitionen nicht als Investment Grade einzustufen waren und damit dem § 215 VAG, der Anlageverordnung und den internen Anlagerichtlinien des VZB widersprachen«, so das VZB.
Die Apobank erklärte gegenüber der PZ: »Wir weisen weiterhin eine etwaige Mitschuld an den kolportierten Verlusten des VZB klar von uns. Sobald uns die Klage vorliegt, werden wir uns dezidiert mit ihr juristisch auseinandersetzen.«