| Alexander Müller |
| 20.05.2026 09:00 Uhr |
Bei der versprochenen Honoraranpassung der Apotheken scheint ein Kompromiss gefunden. / © PZ/Dölger
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags besprochen werden. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben mehrere Änderungsanträge konsentiert. Am Freitag soll das Gesetz in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Nach Informationen der PZ haben sich die Regierungsfraktionen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch auf eine Erhöhung des Apothekenhonorars verständigt. Dies soll per Verordnung parallel zum ApoVWG geregelt werden.
Nach den aktuellen Plänen steigt das Fixum im Juli zunächst von derzeit 8,35 auf 9 Euro und dann zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro. Die entsprechende Verordnung soll zusammen mit dem ApoVWG in den Bundesrat gehen. Die Länderkammer könnte am 12. Juni über beide Vorhaben entscheiden. In der Verordnung ist unter anderem auch die Verhandlungslösung vorgesehen. Künftig soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) direkt mit dem GKV-Spitzenverband über das Honorar verhandeln.
Vor diesem Hintergrund war es aus Sicht der Apothekerschaft wichtig, dass die Regierung sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag hält und mit dem erhöhten Fixum einen neuen Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen schafft.
Eine gestaffelte Anhebung des Fixums ist seit einiger Zeit in verschiedenen Varianten im Gespräch: Zunächst hieß es, dass die versprochene Erhöhung auf 9,50 Euro in zwei gleichen Schritten erfolgen soll – zunächst auf 8,92 Euro, dann auf 9,50 Euro. Später war schon von einer Erhöhung auf 9 Euro im ersten Schritt die Rede, wobei der zweite Schritt erst nach einem Jahr erfolgen sollte; also vermutlich zum 1. Juli 2027.
Die gesundheitspolitischen Sprecher von Union und SPD, Simone Borchardt und Christos Pantazis, hatten sich aber für eine sofortige Erhöhung eingesetzt. Allerdings ist das Honorar formal Sache des BMG in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. Nun scheint der Kompromiss innerhalb der Koalition gefunden, sodass die Apotheken zum Jahreswechsel das im Koalitionsvertrag versprochene Fixum von 9,50 Euro erhalten.
Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass ebenfalls zum Jahreswechsel die Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 auf dann 2,07 Euro vorgenommen werden soll. Diese Sparmaßnahme zulasten der Apotheken soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzt werden, das ebenfalls noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.