| Alexander Müller |
| 12.05.2026 16:00 Uhr |
Das Fixum soll im ersten Schritt auf 9 Euro angehoben werden. / © Imago/photothek
Wie die PZ schon in der vergangenen Woche exklusiv berichtete, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine stufenweise Anhebung des Fixums. Die Anpassung soll zusammen mit der geplanten Verhandlungslösung geregelt werden. Grundlage für die laufenden Berichterstattergespräche am Mittwochnachmittag ist ein überarbeiteter Referentenentwurf, der auf den 30. April datiert ist.
Dieser sieht vor, dass das Fixum zunächst auf 9 Euro angehoben wird. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll der Betrag dann auf die versprochenen 9,50 Euro angehoben werden. Zuvor war von einer genau zweigeteilten Erhöhung zu hören gewesen.
Das Startdatum für die erste Erhöhung hängt vom weiteren Verlauf der Beratung ab: »Diese Regelung tritt nach Artikel 6 Absatz 2 zum Quartalsersten des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung wird das Fixum sodann entsprechend der Zusage im Koalitionsvertrag auf 9,50 Euro angehoben«, heißt es im Entwurf.
Das heißt: Sollte die Verordnung vom BMG jetzt schnell auf den Weg gebracht werden, könnte sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juni damit befassen. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte das Fixum von 9 Euro demnach ab dem 1. Juli gelten. Die zweite Stufe von 9,50 Euro würde entsprechend am 1. Juli 2027 greifen. Kommt die Verordnung dagegen erst in der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause am 10. Juli auf die Tagesordnung, wäre jeweils der 1. Oktober Stichtag für die Honorarerhöhung.
Allerdings gibt es auch Stimmen in der Koalition, die von einer Erhöhung auf 9,50 Euro schon zum Jahreswechsel drängen. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen drängen ohnehin auf eine sofortige Erhöhung.
Die Krankenkassen sollen vom höheren Fixum kaum belastet werden: Der Entwurf sieht zusätzlich vor, dass die Zuschläge für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) vorübergehend ausgesetzt werden. Für jede zu Lasten der Kassen abgegebene Rx-Packung fließen aktuell 21 Cent für die Erbringung der Notdienste sowie 20 Cent für die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in den Fonds. Der pDL-Zuschuss soll umgewidmet werden und künftig direkt zur Finanzierung der Notdienste beitragen.
Dieser Betrag von zusammen 41 Cent soll bis auf Weiteres nicht erhoben und die Ausgaben aus den bestehenden Mitteln finanziert werden. »In dem Zeitraum, in dem nach § 20 Absatz 5 des Apothekengesetzes die im Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen vorhandenen hohen Finanzreserven zur Finanzierung der pauschalen Zuschüsse für Voll- und Teilnotdienste verwendet werden, entfällt die Abführung des Nacht- und Notdienstzuschlags durch die Apotheken«, heißt es im Entwurf. Aktuell liegen etwa 600 Millionen Euro im pDL-Topf.
Nach Informationen der PZ soll der Auszahlungsmechanismus für die Notdienste aber bestehen bleiben – die Höhe der Notdienstpauschale für jeden Volldienst ergibt sich also weiter aus der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen mal Zuschuss geteilt durch die Anzahl der insgesamt geleisteten Notdienste.