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Verordnungsentwurf
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9 Euro Fixum, Versandkontrolle gestrichen

Das Fixum soll nach PZ-Informationen in zwei Schritten angehoben werden, zunächst auf 9 Euro, dann auf 9,50 Euro. Um die Verordnung schnell umsetzen zu können, will das Gesundheitsministerium auf die schärferen Versandkontrollen verzichten. Notdienste sollen vorerst aus dem pDL-Topf vergütet werden.
AutorAlexander Müller
Datum 12.05.2026  16:00 Uhr

Wie die PZ schon in der vergangenen Woche exklusiv berichtete, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine stufenweise Anhebung des Fixums. Die Anpassung soll zusammen mit der geplanten Verhandlungslösung geregelt werden. Grundlage für die laufenden Berichterstattergespräche am Mittwochnachmittag ist ein neuer Verordnungsentwurf, der auf den 30. April datiert ist.

Dieser sieht vor, dass das Fixum zunächst auf 9 Euro angehoben wird. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll der Betrag dann auf die versprochenen 9,50 Euro angehoben werden. Zuvor war von einer genau zweigeteilten Erhöhung zu hören gewesen.

Als entscheidendes Startdatum für die erste Erhöhung ist jetzt der Quartalserste des auf die Verkündung folgenden Quartals genannt. Das heißt: Sollte die Verordnung vom BMG jetzt schnell auf den Weg gebracht werden, könnte sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juni damit befassen. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte das Fixum von 9 Euro demnach ab dem 1. Juli gelten. Die zweite Stufe von 9,50 Euro würde entsprechend am 1. Juli 2027 greifen.

1. Juli könnte der Stichtag sein

Kommt die Verordnung dagegen erst in der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause am 10. Juli auf die Tagesordnung, wäre jeweils der 1. Oktober Stichtag für die Honorarerhöhung.

Die Krankenkassen sollen von der Erhöhung ohnehin kaum belastet werden: Der Entwurf sieht zusätzlich vor, dass die Zuschläge für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) vorübergehend ausgesetzt werden. Für jede zu Lasten der Kassen abgegebene Rx-Packung fließen aktuell 21 Cent für die Erbringung der Notdienste sowie 20 Cent für die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in den Fonds.

Dieser Betrag von zusammen 41 Cent soll bis auf Weiteres nicht erhoben und die Ausgaben aus den bestehenden Mitteln finanziert werden. Aktuell liegen etwa 600 Millionen Euro im pDL-Topf. Dieses Geld soll vorerst für die Leistungen verwendet werden, der Auszahlungsmechanismus aber bestehen bleiben.

Erhöhung durch Sparbeitrag erheblich verwässert

Zum Jahreswechsel werden die Krankenkassen von den Apotheken zusätzlich entlastet, weil mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Kassenabschlag um 30 Cent pro Packung erhöht werden soll. Von Januar bis Ende Juni 2027 würden die Kassen nach diesen Plänen also sogar weniger für die Apotheken ausgeben.

Für die Apotheken wäre die versprochene Erhöhung damit erheblich verwässert. Positiver Effekt wäre allein, dass das neue Fixum eine bessere Basis als derzeit für die anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen über künftige Honoraranpassungen darstellen würde. Für diese will das BMG den Vertragspartnern allerdings laut Entwurf mehr Zeit geben – zwei Jahre statt wie bislang vorgesehen ein Jahr.

Keine Versenderkontrolle

Einen Rückzieher macht das Ministerium anscheinend bei der Verschärfung der Vorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Die geplanten Temperaturkontrollen waren – nach massiver Lobbyarbeit der Versender und ihrer Logistiker – bei der EU-Kommission auf Widerstand gestoßen. Jetzt soll die Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung offenbar vollständig gestrichen werden.

Der Vorteil an diesem Vorgehen wäre, dass die Verordnung damit vorzeitig aus dem EU-Notifizierungsverfahren genommen und umgesetzt werden könnte. Ob die Regierung auf anderem Wege dann noch versuchen würde, den Versand von Arzneimitteln sicherer zu gestalten, ist damit aber offen.

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