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Verordnungsentwurf
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9 Euro Fixum, Versandkontrolle gestrichen

Das Fixum soll nach PZ-Informationen in zwei Schritten angehoben werden, zunächst auf 9 Euro, dann auf 9,50 Euro. Um die Verordnung schnell umsetzen zu können, will das Gesundheitsministerium auf die schärferen Versandkontrollen verzichten. Notdienste sollen vorerst aus dem pDL-Topf vergütet werden, heißt es im neuen Entwurf.
AutorAlexander Müller
Datum 12.05.2026  16:00 Uhr

Wie die PZ schon in der vergangenen Woche exklusiv berichtete, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine stufenweise Anhebung des Fixums. Die Anpassung soll zusammen mit der geplanten Verhandlungslösung geregelt werden. Grundlage für die laufenden Berichterstattergespräche am Mittwochnachmittag ist ein überarbeiteter Referentenentwurf, der auf den 30. April datiert ist.

Dieser sieht vor, dass das Fixum zunächst auf 9 Euro angehoben wird. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll der Betrag dann auf die versprochenen 9,50 Euro angehoben werden. Zuvor war von einer genau zweigeteilten Erhöhung zu hören gewesen.

Das Startdatum für die erste Erhöhung hängt vom weiteren Verlauf der Beratung ab: »Diese Regelung tritt nach Artikel 6 Absatz 2 zum Quartalsersten des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung wird das Fixum sodann entsprechend der Zusage im Koalitionsvertrag auf 9,50 Euro angehoben«, heißt es im Entwurf.

1. Juli könnte der Stichtag sein

Das heißt: Sollte die Verordnung vom BMG jetzt schnell auf den Weg gebracht werden, könnte sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juni damit befassen. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte das Fixum von 9 Euro demnach ab dem 1. Juli gelten. Die zweite Stufe von 9,50 Euro würde entsprechend am 1. Juli 2027 greifen. Kommt die Verordnung dagegen erst in der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause am 10. Juli auf die Tagesordnung, wäre jeweils der 1. Oktober Stichtag für die Honorarerhöhung.

Allerdings gibt es auch Stimmen in der Koalition, die von einer Erhöhung auf 9,50 Euro schon zum Jahreswechsel drängen. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen drängen ohnehin auf eine sofortige Erhöhung.

Die Krankenkassen sollen vom höheren Fixum kaum belastet werden: Der Entwurf sieht zusätzlich vor, dass die Zuschläge für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) vorübergehend ausgesetzt werden. Für jede zu Lasten der Kassen abgegebene Rx-Packung fließen aktuell 21 Cent für die Erbringung der Notdienste sowie 20 Cent für die Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in den Fonds. Der pDL-Zuschuss soll umgewidmet werden und künftig direkt zur Finanzierung der Notdienste beitragen.

Dieser Betrag von zusammen 41 Cent soll bis auf Weiteres nicht erhoben und die Ausgaben aus den bestehenden Mitteln finanziert werden. »In dem Zeitraum, in dem nach § 20 Absatz 5 des Apothekengesetzes die im Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen vorhandenen hohen Finanzreserven zur Finanzierung der pauschalen Zuschüsse für Voll- und Teilnotdienste verwendet werden, entfällt die Abführung des Nacht- und Notdienstzuschlags durch die Apotheken«, heißt es im Entwurf. Aktuell liegen etwa 600 Millionen Euro im pDL-Topf.

Nach Informationen der PZ soll der Auszahlungsmechanismus für die Notdienste aber bestehen bleiben – die Höhe der Notdienstpauschale für jeden Volldienst ergibt sich also weiter aus der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen mal Zuschuss geteilt durch die Anzahl der insgesamt geleisteten Notdienste.

Erhöhung durch Sparbeitrag erheblich verwässert

Zum Jahreswechsel werden die Krankenkassen von den Apotheken zusätzlich entlastet, weil mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Kassenabschlag um 30 Cent pro Packung erhöht werden soll. Von Januar bis Ende Juni 2027 würden die Kassen nach diesen Plänen also sogar weniger für die Apotheken ausgeben.

Für die Apotheken wäre die versprochene Erhöhung damit erheblich verwässert. Positiver Effekt wäre allein, dass das neue Fixum eine bessere Basis als derzeit für die anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen über künftige Honoraranpassungen darstellen würde. Für diese will das BMG den Vertragspartnern allerdings laut Entwurf mehr Zeit geben – zwei Jahre statt wie bislang vorgesehen ein Jahr.

Keine Versenderkontrolle

Einen Rückzieher macht das Ministerium bei der Verschärfung der Vorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Die geplanten Temperaturkontrollen waren – nach massiver Lobbyarbeit der Versender und ihrer Logistiker – bei der EU-Kommission auf Widerstand gestoßen. Jetzt soll die Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung vollständig gestrichen werden. Ursprünglich hieß es hier unter anderem: »Das Logistikunternehmen muss dabei sicherstellen, dass die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel während des Transports nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch, soweit auf dem Weg zum Endverbraucher Zwischenlagerungen notwendig werden, weil die Lieferung sich verzögert oder das Arzneimittel zu einem bestimmten Zustellzeitpunkt nicht ausgeliefert werden kann.«

Der Vorteil an diesem Vorgehen wäre, dass die Verordnung damit vorzeitig aus dem EU-Notifizierungsverfahren genommen und umgesetzt werden könnte. Ob die Regierung auf anderem Wege dann noch versuchen würde, den Versand von Arzneimitteln sicherer zu gestalten, ist damit aber offen.

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