| Alexander Müller |
| 11.05.2026 14:00 Uhr |
Die Apothekenreform fährt auf mehreren Schienen – am Ende sollen die Bestandteile aber zeitnah zusammenkommen. Der Zeitplan ist ambitioniert. / © imago images/Reiner Zensen
Das ApoVWG wurde am 17. Februar in erster Lesung im Bundestag besprochen. Eigentlich sollte es bereits Mitte April verabschiedet werden, doch aufgrund des parallel aufgesetzten Sparpakets hat sich das Parlament noch nicht wieder mit der Reform befasst.
Mit dem ApoVWG sollen den Apotheken neue Aufgaben übertragen werden, auch die umstrittene PTA-Vertretung ist allerdings Teil des Vorhabens, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Grundzügen schon beim Deutschen Apothekertag (DAT) im Herbst vorgestellt hatte.
Spannend wird sein, ob die Regierungsfraktionen von Union und SPD in den Änderungsanträgen noch substanzielle Anpassungen durchsetzen wollen. Die gesundheitspolitischen Sprecher Simone Borchardt (CDU/CSU) und Christos Pantazis (SPD) ließen sich beim DAV-Wirtschaftsforum in der vergangenen Woche noch nicht in die Karten gucken. Allein der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger hatte unlängst angedeutet, dass die Regeln für die PTA-Vertretung noch einmal etwas verschärft werden könnten.
Nach PZ-Informationen soll das ApoVWG vermutlich in der kommenden Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden, eine Tagesordnung liegt allerdings noch nicht vor. Im Plenum könnte das Gesetz dann in einer der beiden Sitzungswochen im Juni beraten werden, theoretisch auch noch in der ersten Juliwoche – bevor es dann in die parlamentarische Sommerpause geht.
Je nach Fortgang im Bundestag kommen für die Verabschiedung im Bundesrat noch die Sitzungen am 12. Juni oder 10. Juli in Frage. Erstmals hatte sich die Länderkammer am 30. Januar mit dem Gesetz befasst. Die zahlreichen Änderungswünsche des Bundesrats hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings größtenteils abgeschmettert.
Parallel zum ApoVWG hatte Ministerin Warken die »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« auf den Weg gebracht. Darin sind unter anderem die Verhandlungslösung für das Apothekenhonorar und strengere Vorgaben für den Versandhandel vorgesehen. Wegen der letztgenannten Regelung hatte die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren Bedenken angemeldet und das Verfahren damit verzögert. Eigentlich liegt die Verordnung damit bis zu 14. Juli auf Eis.