| Cornelia Dölger |
| 16.04.2026 15:20 Uhr |
»Für mich bleibt dabei zentral, dass die seit langem zugesagte Fixumserhöhung jetzt auch tatsächlich kommt«, so die Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) angesichts der präzisierten Sparpläne aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). / © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Mit der Zusage, dass die Erhöhung des Fixums komme wie im Koalitionsvertrag angekündigt, hatte Warken sich am Dienstag gegen die Idee der Finanzkommission Gesundheit gewandt, die Anpassung über mehrere Jahre zu strecken. Die Expertengruppe hatte vorgeschlagen, den Anstieg festgelegten Deckelungen zu unterwerfen, um so auf lange Sicht einen Spareffekt zu erzielen.
Warken erklärte allerdings bei der Vorstellung der Spar-Fahrpläne, die bereits am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen, dass sie die 9,50 Euro mit der Apothekenreform umsetzen wolle. Der Beschluss des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) wird seit geraumer Zeit für dieses Frühjahr angekündigt. Geplant ist, dass das Fixum in einer eigenen Verordnung geregelt wird, parallel zum ApoVWG. Die Kommission hatte die 9,50 Euro bis 2031 aufschieben wollen.
Die Verhandlungen zur Reform befänden sich jedenfalls auf der Zielgeraden, wie Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) der PZ sagte. Die politische Verständigung laufe, ob in aktuellen Berichterstattergesprächen oder im Gesundheitsausschuss. Warkens erneutes öffentliches Bekenntnis zum 9,50-Euro-Fixum dürfte zumindest die Richtung vorgeben.
Sie begrüße diese Linie, so Borchardt. Am Ende müsse eine Apothekenreform stehen, »die Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Verlässlichkeit für die Apotheken zusammenbringt«. Für sie bleibe zentral, dass die seit Langem zugesagte Fixumserhöhung jetzt auch tatsächlich komme.
Für die aktuelle Sitzungswoche des Bundestags kursierte vor Längerem der heutige 16. April als Beschlusstermin für das ApoVWG. Der Termin verstreicht – wie auch wohl ein weiterer kolportierter am 23. April. Nur einen Tag vorher sind abschließende Berichterstattergespräche zur Apothekenreform angesetzt, zudem stehen bislang die Änderungsanträge zum ApoVWG noch aus. Dass der 23. April für die entscheidende 2. und 3. Lesung gehalten werden kann, ist also unwahrscheinlich.