| Alexander Müller |
| 01.06.2026 15:25 Uhr |
Die Apothekenreform sieht umfangreiche Änderungen für die Apotheken vor. / © Imago/Fotostand
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Reformpläne von Anfang an aufgeteilt: Neue Aufgaben für die Apotheken sowie Lockerungen für die Betriebsführung werden im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) geregelt. Am 12. Juni soll sich der Bundesrat damit befassen. Die geplante Verhandlungslösung für das Apothekenhonorar, Skonto-Freigabe und Versandvorschriften sollen per Verordnung umgesetzt werden.
Die Verordnung muss ebenfalls noch den Bundesrat passieren – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann sie ohne Anhörung im Bundestag direkt der Länderkammer zuleiten. Seit Ende vergangener Woche liegt der finale Entwurf vor. Nicht enthalten ist die Anpassung des Honorars – was aber keiner Absage gleichkommt. Nach PZ-Informationen soll die stufenweise Erhöhung auf 9,50 Euro in dieser Woche im Kabinett besprochen und dann per eigener Verordnung auf den Weg gebracht werden.
Wermutstropfen bei der Erhöhung des Fixums: Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Regierung ebenfalls zum Jahreswechsel eine Erhöhung des Kassenabschlags der Apotheken von derzeit 1,77 auf dann 2,07 Euro.
Künftig soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband direkt über Anpassungen des Honorars verhandeln. Die Verordnung, die jetzt durch den Bundesrat soll, konkretisiert die Vorgaben.
In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird ein neuer § 3a eingeführt. Erstmals zum 1. Januar 2028 und dann jährlich sollen die Vertragspartner in Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung einen gemeinsamen Vorschlag für die Anpassung des Honorars machen. Verhandelt wird dabei nicht nur über die Höhe des Fixums, sondern auch über den variablen Honorarbestandteil von derzeit 3 Prozent des Apothekeneinkaufspreises.
Diesen Teil hätte der DAV lieber ausgeklammert, da die prozentuale Vergütung weniger als Honorar, denn als Kompensation für Vorfinanzierung gesehen wird. Doch das Ministerium ließ sich davon offenbar nicht überzeugen, die Kassen setzen sich ohnehin schon länger für eine Absenkung des prozentualen Zuschlags ein.
Gibt es keine Einigung, entscheidet die Schiedsstelle binnen acht Wochen. Der gemeinsame Vorschlag wird dann dem BMG vorgelegt.