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Verordnung im Bundesrat
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Verhandlungslösung folgt – später

Morgen nimmt die Apothekenreform eine weitere – finale – Hürde: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Bundesrat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) absegnen. Die beiden zum Reformpaket gehörenden Verordnungen stehen aus unterschiedlichen Gründen nicht auf der Tagesordnung.
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 11.06.2026  16:20 Uhr

Vor mehr als einem Jahr erfuhr die Apothekerschaft, dass die schwarz-rote Koalition die Apothekenstärkung vorantreiben und das Packungsfixum auf 9,50 Euro erhöhen will. Lange Monate des Wartens folgten; die Finanzlage der Kassen stand den Plänenaus politischer Sicht immer im Weg.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte stets betont, eine Reform aus einem Guss abliefern zu wollen. Kernstück der Reform ist das ApoVWG, das 22. Mai vom Bundestag verabschiedet wurde. Enthalten sind unter anderem eine Reihe neuer Kompetenzen für die Apotheken, höhere Zuschüsse für Nacht- und Notdienste, aber auch die Regelung zur PTA-Vertretung sowie die erleichterte Gründung von Zweigapotheken.

Es wird erwartet, dass der Bundesrat das ApoVWG morgen durchwinkt, denn der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte keine Bedenken, ohnehin ist das Vorhaben nicht zustimmungspflichtig, kann vom Bundesrat allerdings theoretisch ausgebremst werden. Nach der Zustimmung kann das ApoVWG im Bundesgesetzblatt verkündet werden. 

Ausgeklammert aus dem Gesetz war von vornherein das Honorar – es sollte parallel in einer Verordnung geregelt werden. Hier war es spannend bis zuletzt: Noch am Vorabend des noch frischen Kabinettsbeschlusses war unklar, ob das Thema es auf die Tagesordnung schafft oder nicht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann eine solche Verordnung im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium erlassen; bei diesem ist die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nach wie vor angesiedelt. Vorherige Absprachen im Kabinett sind aber nötig. Am 3. Juni erfolgte der lang ersehnte Beschluss. Die Ministerverordnung muss weder durch den Bundestag noch durch den Bundesrat, sodass ihrem Inkrafttreten am 1. Juli nichts mehr im Wege steht.

Versender, Verhandlung, Skonti

Der dritte Teil der Apothekenreform, die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen, braucht hingegen die Zustimmung der Länder. Aktuell ist sie verschiedenen Ausschüssen des Bundesrats zugewiesen. Auf der Tagesordnung des Plenums steht sie morgen folglich nicht, findet sich aber schon jetzt im Plan für die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses der Länder am 24. Juni. Das Plenum dürfte sich dann in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli mit der Verordnung befassen.

Die Verordnung regelt unter anderem die Verhandlungslösung, nach der Apotheken und Kassen ab 2028 regelmäßig über das Honorar verhandeln sollen. Auf dem Tisch wird dabei nicht nur das Fixum liegen, sondern auch der variable Honorarbestandteil von derzeit 3 Prozent des Apothekeneinkaufspreises – für die Apotheken kritisch, für die Kassen ein lange geäußerter Wunsch. Bei Uneinigkeit soll die Schiedsstelle binnen acht Wochen entscheiden.

Zudem sieht die Verordnung vor, die Skonto-Deckelung wieder aufzuheben, die der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2024 verfügt und Skonti damit den Preisregeln beim Rx-Einkauf unterworfen hatte.

Auch strengere Versandvorschriften für Versender sind geplant – das BMG ist hier allerdings von der Idee abgerückt, erstmals die Logistiker der Versender mit zu verpflichten. Die EU-Kommission hatte Bedenken geäußert, nachdem Versenderverbände massiv in Brüssel interveniert hatten. 

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