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EU-Notifizierungsverfahren
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Regierung verteidigt neue Versandvorgaben

Die Bundesregierung will den Versand von Arzneimitteln sicherer machen, doch die Maßnahmen erschienen der EU-Kommission zu hart. Die überarbeitete Verordnung soll jetzt in den Bundesrat gehen, gegenüber der EU-Kommission erklärt die Regierung den Fall damit für gelöst. Das Verfahren läuft aber noch.
AutorAlexander Müller
Datum 15.06.2026  12:50 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Teil ihrer Apothekenreform per Verordnung auf den Weg gebracht. Enthalten sind unter anderem die Verhandlungslösung für das Honorar und Regeln zu Öffnungszeiten, aber eben auch schärfere Auflagen für den Versandhandel, damit Arzneimittel auch bei sehr hohen oder niedrigen Temperaturen sicher transportiert werden.

Weil von solchen Vorgaben der grenzüberschreitende Handel betroffen ist, musste die Regierung ihren Entwurf zur Notifizierung an die EU-Kommission schicken. Das erfolgte im Januar dieses Jahres. Die Versender-Lobby lief Sturm gegen die strengeren Auflagen und die EU-Kommission erklärte in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 10. April, dass es gegen EU-Recht verstoße, die beauftragten Logistikfirmen mit in Haftung zu nehmen. Sollte Deutschland an dem Vorhaben festhalten, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren.

Warken hat reagiert und den Entwurf entsprechend angepasst. Verantwortlich für sichere Transportbedingungen ist demnach allein die Apotheke. Sie muss sicherstellen, dass die Arzneimittel entsprechend den Vorgaben beim Patienten ankommen. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist künftig etwa eine persönliche Übergabe vorgesehen.

Bedenken aus Brüssel begegnet

Damit glaubt die Regierung, den Einwänden der EU-Kommission ausreichend zu begegnen. Nach einer erneuten Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass das »Ziel einer Verbesserung der Patientensicherheit im Versandhandel auch mit weniger einschneidenden und damit verhältnismäßigen Maßnahmen erreicht werden kann«, heißt es in der Stellungnahme der Regierung an die Kommission.

Dem Hinweis der Brüsseler Behörde folgend soll »die Verantwortung für die Qualität und Wirksamkeit versandter Arzneimittel vollständig in der Hand der versendenden Apotheke belassen bleiben«. Die Versender verfügten schließlich über die Fachexpertise zur Planung des Transportvorgangs. Zudem hätten ihre Verbände mitgeteilt, dass »jederzeit alle relevanten Informationen über den Transportfortgang zur Verfügung« stünden.

Daher habe die Regierung die ursprünglich geplante Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung und damit einhergehende Anforderungen an beteiligte Logistikunternehmen aus dem Verordnungsentwurf gestrichen. Beibehalten werden die konkretisierten Vorgaben für die versendende Apotheke – risikobasierte Transportplanung, geeignete Transportverpackung und Empfangsbestätigung beim Rx-Versand.

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