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Bundesgesetzblatt
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GKV-Spargesetz tritt morgen in Kraft

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz, mit dem rund 19 Milliarden Euro im GKV-Bereich eingespart werden sollen, in weiten Teilen morgen in Kraft. Die Apotheken müssen ab 2027 einen erhöhten Kassenabschlag hinnehmen, Zuzahlungen auf Rx steigen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 29.07.2026  10:00 Uhr
GKV-Spargesetz tritt morgen in Kraft

Dass die Erhöhung des Abschlags von 1,77 auf 2,07 Euro die von der Koalition avisierte Apothekenstärkung konterkariert, hatten die Apotheken immer wieder betont. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die Erhöhung zum 1. Januar wirksam.

Nina Warken (CDU), Noch-Bundesgesundheitsministerin, die heute zur neuen Kanzleramtschefin ernannt werden soll, hatte entgegnet, dass alle Bereiche einen Sparbeitrag leisten müssten, um das prognostizierte Milliardenloch in den Kassenhaushalten zu schließen. Dass das Apothekenhonorar zuvor jahrelang bei gestiegenen Kosten stagnierte, verfing nicht. Zum 1. Juli griff zudem die erste Stufe der Honorarerhöhung.

Kern des Gesetzes ist die Begrenzung des Ausgabenwachstums in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens. Vergütungs- und Preissteigerungen bei Krankenhäusern, Ärzten, Arzneimitteln und anderen Leistungserbringern sollen künftig stärker an der Einnahmenentwicklung der Krankenkassen orientiert werden. Gleichzeitig sollen Leistungen und Vergütungsregelungen auf ihren tatsächlichen Nutzen überprüft werden. Doppelstrukturen, Fehlanreize und Sonderregelungen sollen abgebaut werden.

Weil sämtliche Bereiche betroffen sind, gab es vielfältige Kritik an den Sparplänen, die zu einem großen Teil auf den Empfehlungen der von Warken eingesetzten Finanzkommission Gesundheit fußen. Grundgedanke ist, Leistungen stärker an wissenschaftlicher Evidenz und einem nachweisbaren Nutzen auszurichten. Das Sparziel liegt bei rund 19 Milliarden Euro.

Versender nutzen höhere Zuzahlung für Kundenfang

So entfallen einige Leistungen, etwa wird die Homöopathie als Kassenleistung gestrichen, in der Cannabisversorgung gibt es deutliche Einschränkungen.

Versicherte müssen ab 2027 mehr für Rx-Medikamente zuzahlen: Der Korridor wird um 50 Prozent angehoben und liegt ab dem kommenden Jahr zwischen 7,50 und 15 Euro, wobei die Zuzahlung nie höher als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels liegen darf und die Befreiungsgrenzen bestehen bleiben.

Die Versender nutzen die Erhöhung bereits aus und gehen mit dem Angebot, Kunden die Zuzahlung zu erlassen, auf Rezeptfang. Die Union will einschreiten. ABDA-Präsident Thomas Preis fordert von der Regierung ebenfalls ein Einschreiten und scharfe Sanktionen bei Verstößen.

Mit dem GKV-BStabG wird zudem die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, allerdings mit größeren Ausnahmen.

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