| Cornelia Dölger |
| 29.07.2026 10:00 Uhr |
Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt, bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen den Versicherten künftig nicht mehr ankündigen, wenn sie die Zusatzbeiträge erhöhen, was Verbraucherschützer kritisieren.
Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern will der Staat mehr Steuergeld ausgeben, zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll gleichzeitig gekürzt werden.
Wenn im Herbst der Sachverständigenrat zu den Zusatzbeiträgen im kommenden Jahr tagt, wird sich zeigen, ob die Maßnahmen Wirkung zeigen. Für Herbst hat die Finanzkommission Gesundheit erste Pläne für eine Strukturreform im Gesundheitswesen angekündigt.