| Alexander Müller |
| 19.06.2026 10:35 Uhr |
In der Gegenäußerung zum Bundesrat bekräftigt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihre Sparvorhaben im GKV-System – auch den höheren Apothekenabschlag. / © IMAGO/BREUEL-BILD
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung dem prognostizierten Defizit von rund 19 Milliarden Euro entgegenwirken. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken werden die Lasten zur Stabilisierung der GKV-Finanzen gerecht auf viele Schultern verteilt. Die Apotheken sollen mit einem höheren Zwangsrabatt zur Kasse gebeten werden: Ab 2027 soll der Kassenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro Packung steigen.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme argumentiert, »dass eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken weder sachgerecht noch verantwortbar ist«. Allerdings hatte die Länderkammer einschränkend hinterhergeschoben: »Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Erhöhung des Apothekenabschlags nach § 130 Absatz 1 SGB V nur dann in Betracht kommt, wenn auch der Apothekenzuschlag gemäß der Arzneimittelpreisverordnung von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird.«
Das ist bekanntlich inzwischen auf dem Wege der Verordnung geschehen, das Fixum steigt in zwei Stufen auf 9,50 Euro. Daher lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ab, die Sparmaßnahme zu Lasten der Apotheken wieder zu streichen.
Denn dem Vorschlag liege die Annahme zugrunde, dass der Apothekenabschlag erhöht werde, ohne zugleich das Packungsfixum anzuheben, »er ist überholt«, so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung.
Ungeachtet dessen erfordere das übergeordnete Ziel der Stabilisierung der GKV aus Sicht der Bundesregierung »vielschichtige Sparmaßnahmen, die grundsätzlich alle Leistungserbringer und Leistungsbereiche einschließlich der Apotheken einbeziehen«, so die Regierung weiter.
Die ABDA wehrt sich im Stellungnahmeverfahren noch gegen die geplante Erhöhung des Abschlags. Diese vorgesehene finanzielle Belastung dürfe nicht im Kontext der Fixumerhöhung legitimiert werden. Damit würde die eigentlich mit der Apothekenreform intendierte Stärkung der Apotheken konterkariert.
Innerhalb der Regierungsfraktionen von Union und SPD ist das Thema dagegen noch nicht durch. Wie der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) der PZ sagte, sei es politischer Konsens, dass alle Akteure im Gesundheitssystem ihren Sparbeitrag leisten müssten, auch die Apotheken. »Wie hoch dieser Beitrag schlussendlich ausfällt, darüber wird koalitionsintern noch verhandelt.«
Er selbst sei bei den Gesprächen zwar nicht dabei, sagte Pilsinger. »Die Unterhändlerinnen der Union achten in ihren Gesprächen aber darauf, dass die durch die Fixumserhöhung erreichte Entlastung nicht durch die neue Belastung aufgefressen wird; sonst hätten wir uns diese Maßnahmen auch gleich sparen können.«