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GKV-Spargesetz
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Regierung hält an höherem Kassenabschlag fest

Mit dem GKV-Spargesetz soll der Kassenabschlag der Apotheken erhöht werden. Der Bundesrat hatte sich gegen die Sparmaßnahme ausgesprochen, doch das Bundesgesundheitsministerium hält daran fest. Allerdings haben die Regierungsfraktionen noch Gesprächsbedarf.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 19.06.2026  10:35 Uhr

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung dem prognostizierten Defizit von rund 19 Milliarden Euro entgegenwirken. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken werden die Lasten zur Stabilisierung der GKV-Finanzen gerecht auf viele Schultern verteilt. Die Apotheken sollen mit einem höheren Zwangsrabatt zur Kasse gebeten werden: Ab 2027 soll der Kassenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro Packung steigen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme argumentiert, »dass eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken weder sachgerecht noch verantwortbar ist«. Allerdings hatte die Länderkammer einschränkend hinterhergeschoben: »Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Erhöhung des Apothekenabschlags nach § 130 Absatz 1 SGB V nur dann in Betracht kommt, wenn auch der Apothekenzuschlag gemäß der Arzneimittelpreisverordnung von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird.«

Das ist bekanntlich inzwischen auf dem Wege der Verordnung geschehen, das Fixum steigt in zwei Stufen auf 9,50 Euro. Daher lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ab, die Sparmaßnahme zu Lasten der Apotheken wieder zu streichen.

Vorschlag »ist überholt«

Denn dem Vorschlag liege die Annahme zugrunde, dass der Apothekenabschlag erhöht werde, ohne zugleich das Packungsfixum anzuheben, »er ist überholt«, so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung.

Ungeachtet dessen erfordere das übergeordnete Ziel der Stabilisierung der GKV aus Sicht der Bundesregierung »vielschichtige Sparmaßnahmen, die grundsätzlich alle Leistungserbringer und Leistungsbereiche einschließlich der Apotheken einbeziehen«, so die Regierung weiter.

Die ABDA wehrt sich im Stellungnahmeverfahren noch gegen die geplante Erhöhung des Abschlags. Diese vorgesehene finanzielle Belastung dürfe nicht im Kontext der Fixumerhöhung legitimiert werden. Damit würde die eigentlich mit der Apothekenreform intendierte Stärkung der Apotheken konterkariert.

Innerhalb der Regierungsfraktionen von Union und SPD ist das Thema dagegen noch nicht durch. Wie der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) der PZ sagte, sei es politischer Konsens, dass alle Akteure im Gesundheitssystem ihren Sparbeitrag leisten müssten, auch die Apotheken. »Wie hoch dieser Beitrag schlussendlich ausfällt, darüber wird koalitionsintern noch verhandelt

Er selbst sei bei den Gesprächen zwar nicht dabei, sagte Pilsinger. »Die Unterhändlerinnen der Union achten in ihren Gesprächen aber darauf, dass die durch die Fixumserhöhung erreichte Entlastung nicht durch die neue Belastung aufgefressen wird; sonst hätten wir uns diese Maßnahmen auch gleich sparen können.«

Beratung im Bundestag verschoben

Weil zu vielen Aspekten der Reform noch Gesprächsbedarf besteht, wurde die für Ende kommender Woche geplante finale Lesung im Bundestag auf den 10. Juli verschoben.

Die Regierung verfolgt aber einen klaren Kurs: Kern des GKV-Spargesetzes sei »die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik«, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung zur Bundesrats-Stellungnahme.

Das heißt konkret: In allen Leistungsbereichen sollen die Ausgaben- und Vergütungsanstiege durch die Grundlohnrate begrenzt werden. Auf Pharmaseite soll ein von der Industrie besonders kritisierter dynamischer Herstellerabschlag eingeführt werden, auf die Apotheken kommt der erhöhte Zwangsrabatt zu, auf die Versicherten höhere Zuzahlungen. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 eingeführt werden, deren Aufkommen der GKV zugutekommen soll.

Der Bundesrat hatte zahlreiche Änderungsvorschläge beschlossen. Gerade mit Blick auf die Kostenentwicklung will die Regierung aber an ihrem Grundanliegen festhalten, die »strukturelle Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben« zu schließen und damit »die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren«.

Regierung macht Zugeständnisse

Dennoch gibt es einige Zusagen zur Umsetzung oder zur Prüfung von Vorschlägen der Länderkammer. Bei den dynamischen Herstellerabschlägen etwa soll geprüft werden, ob und wie diese mit Blick auf die Planungssicherheit für die Industrie »insbesondere für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen« angepasst werden können.

Auch die Einführung eines zusätzlichen Abschlags auf patentgeschützte Impfstoffe und die Regelung zur Verlängerung des Preismoratoriums sollen noch einmal auf den Prüfstand. Auch bei der verpflichtenden Einholung von Konsiliarberichten in der Psychotherapie sowie den Informationspflichten der Kassen gegenüber den Versicherten bezüglich der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Ausnahme vom Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner bei der Betreuung von Pflegekindern soll präzisiert werden.

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