| Cornelia Dölger |
| 15.06.2026 16:20 Uhr |
BMG-Staatssekretär Georg Kippels stü tzt den Kurs der Ministerin. Das »übergeordnete Ziel« der Kassenstabilisierung erfordere »vielschichtige Sparmaßnahmen«. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Gürpinar hatte die Eingabe für eine Fragestunde am 10. Juni im Bundestag vorbereitet, diese kam allerdings nicht mehr an die Reihe, sondern wurde dann im Nachgang beantwortet. Ob es sich nicht um ein »Nullsummenspiel« handele, »wenn einer Erhöhung des Fixums eine gleichzeitige Anhebung des Apothekenabschlags gegenübersteht«, wollte Gürpinar wissen. Mit der vergangene Woche verkündeten Dritten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird das Apothekenfixum gestuft erhöht: zum 1. Juli auf 9 Euro, zum 1. Januar 2027 dann auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro.
Gleichzeitig werden die Apotheken zum 1. Januar allerdings erneut zur Kasse gebeten: Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am vergangenen Freitag erstmals im Bundestag beraten wurde, soll der Kassenabschlag um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöht werden. Eine Befristung ist nicht vorgesehen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) argumentiert, dass alle Akteure im Gesundheitswesen ihren Beitrag zur Kassenstabilisierung leisten müssten.
BMG-Staatssekretär Georg Kippels (CDU) stützt den Kurs der Ministerin. Das »übergeordnete Ziel« der Kassenstabilisierung erfordere »vielschichtige Sparmaßnahmen, die grundsätzlich alle Leistungserbringer und Leistungsbereiche einschließlich der Apotheken einbeziehen«, heißt es in Kippels Antwort. Daher habe das Bundeskabinett eine »im Vergleich geringfügigere Anhebung« des Kassenabschlags beschlossen.
Nochmals Hand anlegen wollen indes die Länder: Bei der Beratung zum GKV-Spargesetz am 12. Juni im Bundesrat nahm die Länderkammer mehrheitlich die Empfehlung des Gesundheitsausschusses an, die vorgesehene Erhöhung zu streichen.