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Bundesgesetzblatt
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Fixum ist fix

Die gestaffelte Erhöhung des Apothekenhonorars ist amtlich. Heute wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit steigt das Packungsfixum am 1. Juli auf 9 Euro und zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro.
AutorAlexander Müller
Datum 12.06.2026  15:20 Uhr

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde am 3. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet. Über den Wortlaut der Verordnung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die PZ ausführlich berichtet.

Die Verordnung muss nicht mehr durch den Bundesrat, sondern gilt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Dies ist am heutigen Freitag erfolgt. 

Die Verordnung sieht die schon bekannte zweimalige Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vor. Im Wortlaut von Artikel 1 liest sich das so: »In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ›8,35 Euro‹ durch die Angabe ›9 Euro‹ ersetzt.« In Artikel 2 der Verordnung ist der zweite Anstieg auf 9,50 vorgesehen, das Inkraftreten zum 1. Juli respektive 1. Januar 2027 regelt Artikel 3.

Höherer Abschlag frisst Honorarerhöhung

Damit wird die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung der Vergütung nach langem Hin und Her endlich umgesetzt. Im Podcast »PZ Nachgefragt« kritisiert ABDA-Präsident Thomas Preis zwar die Staffelung sowie die ebenfalls geplante Anhebung des Kassenabschlags zum Jahreswechsel, »aber letztendlich ist ein gewisses Ziel erreicht«, so Preis.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen auch die Apotheken zur Kasse gebeten werden. Der Entwurf des Spargesetzes sieht vor, dass der Kassenabschlag 2027 um 30 Cent auf dann 2,07 Euro pro Packung steigen soll. 

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