| Alexander Müller |
| 04.06.2026 13:05 Uhr |
Haben sich auf eine Honorarerhöhung für Apotheken geeinigt und die geänderte Arzneimittelpreisverordnung auf den Weg gebracht: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. / © Imago/Metodi Popow
In der Verordnung, die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) gemeinsam dem Chef des Bundeskanzleramts zugeleitet haben, wird in der Begründung darauf verwiesen, dass das Honorar der Apotheken seit dem Jahr 2013 auf dem Wert von 8,35 Euro verharrt.
»Seitdem haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken, insbesondere durch gestiegene Betriebskosten, verändert«, heißt es in der Verordnung. Da Apotheken »eine zentrale Säule in der Gesundheitsversorgung« seien, hätten sich Union und SPD schon im Koalitionsvertrag auf eine einmalige Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro verständigt.
Dass das Fixum im Juli zunächst nur auf 9 Euro erhöht wird, ist der angespannten Finanzlage der Krankenkassen geschuldet, auf die im Entwurf ebenfalls explizit hingewiesen wird. Die Anhebung des Honorars werde zwei Schritten umgesetzt, »um die Auswirkungen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2026 zu begrenzen«, heißt es.
Zum Jahreswechsel soll dann der im Koalitionsvertrag zugesagte Wert von 9,50 Euro erreicht werden. Allerdings plant die Regierung ebenfalls ab 1. Januar 2027 eine Belastung der Apotheken. Der Kassenabschlag soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dann von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Von der zweiten Stufe der Erhöhung bleibt den Apotheken also nur ein Teil. Allerdings greift der Zwangsrabatt nur im Verhältnis zu den Krankenkassen, während das erhöhte Fixum auch für Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe gilt.
Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergeben sich laut Verordnung durch den ersten Anhebungsschritt auf 9 Euro Mehrausgaben für das Jahr 2026 in Höhe von rund 250 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Das Honorar in Höhe von 9,50 Euro ab 2027 führe dann zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von circa 875 Millionen Euro.
Unter der Annahme, dass sich die übrigen Verordnungen zu einem Drittel auf die Beihilfe und zu zwei Dritteln auf die PKV verteilten, ergeben sich für die Träger der Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen 2026 Mehrkosten von circa 20 Millionen Euro und durch den zweiten Anhebungsschritt ab 2027 rund 73 Millionen Euro.