| Alexander Müller |
| 18.06.2026 10:00 Uhr |
Die Reformen der Bundesregierung sehen Stärkungen und Belastungen für die Apotheken vor. / © Imago/Kirchner-Media
Weil die verschiedenen Maßnahmen der Reformen zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen, muss die Ertragswirkung für jedes Halbjahr gesondert betrachtet werden. Wirtschaftsexperte Christian Meyer vom Beratungsunternehmen »Zukunftswerk« hat die Effekte auf eine Durchschnittsapotheke ausgerechnet.
Ausgangspunkt für Meyers Vergleich ist das erste Halbjahr 2026 mit dem aktuellen Fixum von 8,35 Euro und einem Kassenabschlag von 1,77 Euro. Letzterer ist in der Ertragsrechnung aber als Nettowert zu veranschlagen, also mit 1,49 Euro.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist amtlich, dass das Fixum zum 1. Juli 2026 im ersten Schritt auf 9 Euro steigt. Dies entspricht einem Ertragszuwachs bei der Durchschnittsapotheke von 15.400 Euro in der zweiten Jahreshälfte, davon entfallen 13.000 Euro auf die GKV und 2400 auf die PKV.
Die zweite Stufe der Honorarerhöhung greift zum Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar 2027 liegt das Fixum dann auf dem schon im Koalitionsvertrag versprochenen Wert von 9,50 Euro. Gleichzeitig soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aber auch der Zwangsrabatt der Apotheken um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöht werden (netto: 1,74 Euro).
Da die Private Krankenversicherung nicht von dem höheren Kassenabschlag profitiert, ergibt sich im ersten Halbjahr 2027 für die Durchschnittsapotheke eine Ertragssteigerung von 18.000 Euro gegenüber dem Vorjahr für die GKV und 4300 Euro für die PKV.
Im zweiten Halbjahr 2027 fällt der Zuwachs geringer aus – aufgrund der Anhebung im Juli dieses Jahres. Im Vergleich zu diesem Jahr legt die Durchschnittsapotheke noch einmal um 6900 Euro zu, wovon 5000 Euro auf die GKV entfallen.