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Änderungsanträge zum GKV-Spargesetz
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Höherer Abschlag bleibt

Das GKV-Spargesetz ist auf der Zielgeraden und soll an diesem Freitag Bundestag und Bundesrat passieren. Die Fraktionen haben Änderungsanträge zum Gesetz vorgelegt. Am geplanten erhöhten Kassenabschlag für Apotheken soll nicht gerüttelt werden. Der geplante dynamische Herstellerabschlag wird gestrichen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.07.2026  09:00 Uhr
Datum Aktualisiert am 06.07.2026  10:57 Uhr

Vorgesehen ist, dass Apotheken ab dem 1. Januar 2027 30 Cent mehr pro Rx-Packung an die Kassen abdrücken müssen. Die Erhöhung von 1,77 auf 2,07 Euro ist nicht befristet. Wenigstens auf eine solche zeitliche Eingrenzung hatten die Apotheken gesetzt, auch diese ist allerdings nicht vorgesehen; die Änderungsanträge zum Kabinettsentwurf (KabE), die der PZ vorliegen, greifen das Thema Kassenabschlag nicht auf.

Die Anträge mit Stand vom 5. Juli sind allerdings noch vorläufig, es können zudem weitere hinzukommen. Dass der Abschlag es noch in die Antragsmappe schafft, ist aber unwahrscheinlich. Eine für morgen, 7. Juli, geplante Sondersitzung des Gesundheitsausschusses zum Spargesetz wurde abgesagt, das Thema wird in der regulären Sitzung am Mittwoch besprochen.

Mit dem erhöhten Abschlag werde das gerade erst angepasste Fixum wieder aufgezehrt, so die Apothekenkritik, die ABDA-Präsident Thomas Preis nach der Mitgliederversammlung der Standesvertretung vergangene Woche erneuert hatte. Die Länder lehnen die Sparmaßnahme ab. Hessen hatte eine zeitliche Befristung unlängst ins Spiel gebracht.

Beim geplanten dynamischen Herstellerabschlag macht man allerdings Zugeständnisse. Der Plan, der Branche einen zusätzlichen Abschlag aufzuerlegen, der jedes Jahr neu berechnet wird, hatte für entschiedenen Widerstand gesorgt; die Hersteller sorgten sich um die Planungssicherheit. Dass die Regierung der Branche bei der Planungssicherheit entgegenkommen will, zeichnete sich schon länger ab.

Laut Änderungsanträgen soll der dynamische Herstellerabschlag »im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit« gestrichen und durch einen »gesetzlich festgeschriebenen, gleichbleibenden ergänzenden Herstellerabschlag in Höhe von 8,5 Prozent ersetzt« werden. Das Befreiungskriterium der Wirkstoffproduktion in Deutschland wird ebenfalls gestrichen, weitere finanzielle Anreize zur Standortförderung sollen im Pharma- und Medizintechnikdialog geprüft werden.

Durch diese Fixierung entstehen Deckungslücken, die mit einer Anpassung der Preis-Mengen-Regelung ausgeglichen werden sollen. So soll der Rabattfaktor pro überschrittenen 100 Millionen Euro Umsatz von 1  auf 1,5 Prozent erhöht werden. Man will damit das Ziel, die Beitragssatzstabilität zu sichern, im Blick behalten.

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