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Änderungsanträge zum GKV-Spargesetz
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Höherer Abschlag bleibt

Das GKV-Spargesetz ist auf der Zielgeraden und soll an diesem Freitag Bundestag und Bundesrat passieren. Die Fraktionen haben Änderungsanträge zum Gesetz vorgelegt. Am geplanten erhöhten Kassenabschlag für Apotheken soll nicht gerüttelt werden. Der geplante dynamische Herstellerabschlag wird gestrichen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.07.2026  09:00 Uhr
Datum Aktualisiert am 06.07.2026  10:57 Uhr

Vorgesehen ist, dass Apotheken ab dem 1. Januar 2027 30 Cent mehr pro Rx-Packung an die Kassen abdrücken müssen. Die Erhöhung von 1,77 auf 2,07 Euro ist nicht befristet. Wenigstens auf eine solche zeitliche Eingrenzung hatten die Apotheken gesetzt, auch diese ist allerdings nicht vorgesehen; die Änderungsanträge zum Kabinettsentwurf (KabE), die der PZ vorliegen, greifen das Thema Kassenabschlag nicht auf.

Die Anträge mit Stand vom 5. Juli sind allerdings noch vorläufig, es können zudem weitere hinzukommen. Dass der Abschlag es noch in die Antragsmappe schafft, ist aber unwahrscheinlich. Eine für morgen, 7. Juli, geplante Sondersitzung des Gesundheitsausschusses zum Spargesetz wurde abgesagt, das Thema wird in der regulären Sitzung am Mittwoch besprochen.

Mit dem erhöhten Abschlag werde das gerade erst angepasste Fixum wieder aufgezehrt, so die Apothekenkritik, die ABDA-Präsident Thomas Preis nach der Mitgliederversammlung der Standesvertretung vergangene Woche erneuert hatte. Die Länder lehnen die Sparmaßnahme ab. Hessen hatte eine zeitliche Befristung unlängst ins Spiel gebracht.

Beim geplanten dynamischen Herstellerabschlag macht man allerdings Zugeständnisse. Der Plan, der Branche einen zusätzlichen Abschlag aufzuerlegen, der jedes Jahr neu berechnet wird, hatte für entschiedenen Widerstand gesorgt; die Hersteller sorgten sich um die Planungssicherheit. Dass die Regierung der Branche bei der Planungssicherheit entgegenkommen will, zeichnete sich schon länger ab.

Laut Änderungsanträgen soll der dynamische Herstellerabschlag »im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit« gestrichen und durch einen »gesetzlich festgeschriebenen, gleichbleibenden ergänzenden Herstellerabschlag in Höhe von 8,5 Prozent ersetzt« werden. Das Befreiungskriterium der Wirkstoffproduktion in Deutschland wird ebenfalls gestrichen, weitere finanzielle Anreize zur Standortförderung sollen im Pharma- und Medizintechnikdialog geprüft werden.

Durch diese Fixierung entstehen Deckungslücken, die mit einer Anpassung der Preis-Mengen-Regelung ausgeglichen werden sollen. So soll der Rabattfaktor pro überschrittenen 100 Millionen Euro Umsatz von 1  auf 1,5 Prozent erhöht werden. Man will damit das Ziel, die Beitragssatzstabilität zu sichern, im Blick behalten.

Bundeszuschuss: Kürzung der Kürzung

Auch den Kassen kommt man entgegen und verringert die vorgesehene Kürzung beim Bundeszuschuss. Vorgesehen waren ursprünglich zusätzliche Bundesmittel für Bürgergeldbeziehende, gleichzeitig aber eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro jährlich. Die Mittel sind zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen vorgesehen. Die Kürzung hatten die Kassen scharf kritisiert.

Nun heißt es in den Anträgen: »Die im KabE vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses um 2 Mrd. Euro p. a. wird im Jahr 2027 um 650 Mio. Euro und ab dem Jahr 2028 um 450 Mio. Euro verringert.« Der Bundeszuschuss beträgt demnach im Jahr 2027 13,15 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro. Derzeit liegt er bei 14,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Verringerung sei durch den durch die Erhebung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke entstehenden finanziellen Spielraum möglich, heißt es. Man rechnet mit einem Steueraufkommen bei zuckerhaltigen Getränken von 650 Millionen Euro im Jahr 2027, gleichzeitig sinke es infolge von Rezepturanpassungen der Erzeuger ab 2028 auf 450 Millionen Euro jährlich.

Außerdem könnten die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehenden stärker erhöht werden als um zunächst 250 Millionen Euro im kommenden Jahr. Im Gespräch ist, dass 2027 der reguläre Zuschuss nur um 1,35 Milliarden Euro schmilzt und 750 Millionen Euro mehr für Grundsicherungskosten kommen.

Änderungen sind auch beim Preismoratorium vorgesehen. Konkret soll die Ausweitung des Preismoratoriums für den Bestandsmarkt Arzneimittel gestrichen werden. Mit der Maßnahme sollten Umgehungen des Preismoratoriums durch Übertragung der Vermarktungsrechte an andere pharmazeutische Unternehmen verhindert werden. Zu befürchten war allerdings, dass die an die Wirkstärke geknüpfte Berechnung des erstattungsfähigen Preises die wirtschaftlichen Anreize für die Entwicklung und Markteinführung von Kinderarzneimitteln beeinträchtigen könnte. Daher soll die Ausweitung gestrichen werden.

Krankenkassen müssen Versicherte nicht mehr über Beitragssteigerungen informieren

Die im KabE geplanten höheren Patientenzuzahlungen für Arzneimittel sollen kommen, allerdings nicht dynamisch. Parallel soll auch die monatliche Zuzahlungsobergrenze für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel von 10 auf 15 Euro angehoben werden.

Anpassungen auch beim Impfstoffabschlag: Laut den Anträgen soll der aktuell vorgesehene zusätzliche Abschlag von 7 Prozent für Impfstoffe unter Patent- oder Unterlagenschutz auf 9 Prozent erhöht werden. Zudem wird für Impfstoffe für Schutzimpfungen, für die Patentschutz oder Unterlagenschutz besteht, ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 ein Preismoratorium geregelt. Maßgeblich sei der Preisstand 1. Juni 2026.

Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, soll gestrichen werden.

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