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Pharma Deutschland
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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen GKV-Sparpläne

Die Pharmahersteller laufen gegen Sturm gehen die GKV-Sparpläne und melden nun verfassungsrechtliche Bedenken an. Insbesondere den vorgesehenen dynamischen Herstellerabschlag nimmt ein von Pharma Deutschland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ins Visier.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.06.2026  15:10 Uhr
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen GKV-Sparpläne

Ende der Woche soll das Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) erstmals im Bundestag beraten werden, nach aktueller Tagesordnung ist dafür Freitag, 12. Juni, vorgesehen. Mit den Maßnahmen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Krankenkassen um 16,3 Milliarden Euro entlasten und so steigende Zusatzbeiträge verhindern. Apotheken sollen mit einem um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöhten Kassenabschlag einen Beitrag leisten.

Auch die Pharmabranche soll mitziehen. So soll unter anderem der bestehende Herstellerrabatt von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden, die sich am Verhältnis der Arzneimittelausgaben zu den GKV-Einnahmen orientiert. Dagegen hatte der Herstellerverband Pharma Deutschland schon früh getrommelt; die Maßnahme sei ein »harter und fataler Einschnitt« und schwäche den Produktionsstandort Deutschland. Mit angedrohten Invesitionskürzungen reagierten zuletzt große Player. So ließ der US-Pharmakonzern Eli Lilly vergangene Woche wissen, dass er wegen der Sparpläne eine geplante Investition von 2,5 Milliarden Euro in einen neuen Standort im rheinland-pfälzischen Alzey halbieren will. Boehringer Ingelheim will zudem geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland stoppen.

GKV-FinStG war »verhältnismäßig«

Kurz bevor sich nun die Bundestagsabgeordneten im Plenum beraten, untermauert Pharma Deutschland seine Kritik an den Einschnitten mit einem Rechtsgutachten. Der Verband hatte die verfassungsrechtliche Einordnung der im GKV-Spargesetz geplanten Maßnahmen in Auftrag gegeben, die Pharmaunternehmen betreffen. 

Fazit des Gutachtens: »Die pharmarelevanten Maßnahmen des BStabG gehen in ihrer Eingriffstiefe deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 7. Mai 2025 gebilligten Maßnahmen des GKV-FinStG hinaus.« 2025 hatte das seit 2022 geltende GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) und hierbei insbesondere die temporäre Erhöhung des Herstellerabschlags von sieben auf zwölf Prozent sowie die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026 im Fokus gestanden. Diese Maßnahmen stufte das BVerfG damals als verhältnismäßig ein. 

Gegenüber den aktuellen Plänen macht das Gutachten nun indes verfassungsrechtliche Bedenken geltend. So überschreite der geplante dynamisierte Herstellerabschlag als unbefristeter, potenziell stark ansteigender Eingriff klar die vom BVerfG gezogene Grenze mäßiger Belastungen. »Besonders problematisch ist, dass die Höhe des Abschlags dauerhaft der Kontrolle des Gesetzgebers entzogen wird«, meinen die Gutachter. Denn der Gesetzgeber könne bei jedem Dynamisierungsschritt nicht mehr prüfen, ob der Eingriff noch verhältnismäßig sei. Dass der Basisabschlag von sieben Prozent beibehalten werden solle, stehe zudem im Widerspruch zum Ziel einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik.

Problematisch finden die Rechtsexperten der Hamburger Kanzlei Möhrle-Happ-Luther auch die geplanten Cluster-Ausschreibungen (§ 130e SGB V). Laut Gesetzentwurf sollen Krankenkassen künftig Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung ausschreiben können, exklusiv oder wirkstoffübergreifend. Vertragsärzte müssen rabattierte Arzneimittel bevorzugt verordnen. Das Gutachten stellt fest: »Die Regelung stellt einen grundlegenden Systembruch dar.« Etwa werde damit die Nutzenbewertung durch das AMNOG-Verfahren »faktisch entwertet«. 

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