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GKV-Spargesetz
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Hessen bringt befristete Abschlagserhöhung ins Spiel

Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden die Apotheken mit einem von 1,77 auf 2,07 Euro erhöhten Zwangsrabatt zur Kasse gebeten. Eine Befristung ist nicht vorgesehen, dabei könnte dies ein Kompromiss sein, heißt es aus dem Gesundheitsministerium Hessen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.06.2026  10:05 Uhr

Heute findet im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz statt. Mit den Sparvorgaben will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein erwartetes Defizit der Kassen von rund 19 Milliarden Euro auffangen. Erklärtes Ziel ist, die Kassenbeiträge stabil zu halten.

Apotheken sollen einen Beitrag leisten, indem sie ab 1. Januar 30 Cent mehr pro Rx-Packung an die Kassen abführen – der Apothekenabschlag steigt damit von 1,77 auf 2,07 Euro. Eine Befristung ist – anders als zum Beispiel im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) – nicht vorgesehen. Mit dem GKV-FinStG hatten die Apotheken zwischen 1. Februar 2023 und 31. Januar 2025 2 Euro brutto statt 1,77 abdrücken müssen.

Das Gesundheitsministerium Hessen bekräftigt nun, dass sich das Land im Bundesratsverfahren dafür ausgesprochen habe, dass ohne eine Erhöhung des Apothekenpackungsfixums keine Erhöhung des Apothekenabschlags kommen dürfe. Und auch mit einer Erhöhung wäre demnach ein erhöhter Abschlag grundsätzlich kritisch zu sehen, so eine Sprecherin. Denn dieser konterkariere die wirtschaftliche Stärkung der Apotheken.

Hessen habe daher im Bundesratsverfahren die vollständige Streichung der Erhöhung unterstützt. Ein Kompromiss könnte der Sprecherin zufolge eine befristete Erhöhung sein, »um einerseits den Grundsatz des Bundes, alle Leistungserbringer zu beteiligen, zu wahren und andererseits die Apotheken nicht über Gebühr wirtschaftlich zu belasten«. Einen solchen möglichen Kompromiss hatte auch die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Spargesetz erwähnt.

Grundsätzlich lehnt die ABDA aber eine Abschlagserhöhung ab; eine solche Erhöhung würde demnach das gerade erst erhöhte Fixum wieder abschmelzen. Auch die Länder sehen die Erhöhung kritisch,  verknüpfen die Frage des Apothekenabschlags allerdings mit der Fixumserhöhung. Die Bundesregierung hält an ihrem Plan fest.

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