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Änderungsanträge zum GKV-Spargesetz
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Höherer Abschlag bleibt

Das GKV-Spargesetz ist auf der Zielgeraden und soll an diesem Freitag Bundestag und Bundesrat passieren. Die Fraktionen haben Änderungsanträge zum Gesetz vorgelegt. Am geplanten erhöhten Kassenabschlag für Apotheken soll nicht gerüttelt werden. Der geplante dynamische Herstellerabschlag wird gestrichen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.07.2026  09:00 Uhr
Datum Aktualisiert am 06.07.2026  10:57 Uhr
Krankenkassen müssen Versicherte nicht mehr über Beitragssteigerungen informieren

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Die im KabE geplanten höheren Patientenzuzahlungen für Arzneimittel sollen kommen, allerdings nicht dynamisch. Parallel soll auch die monatliche Zuzahlungsobergrenze für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel von 10 auf 15 Euro angehoben werden.

Anpassungen auch beim Impfstoffabschlag: Laut den Anträgen soll der aktuell vorgesehene zusätzliche Abschlag von 7 Prozent für Impfstoffe unter Patent- oder Unterlagenschutz auf 9 Prozent erhöht werden. Zudem wird für Impfstoffe für Schutzimpfungen, für die Patentschutz oder Unterlagenschutz besteht, ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 ein Preismoratorium geregelt. Maßgeblich sei der Preisstand 1. Juni 2026.

Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, soll gestrichen werden.

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