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Erhöhter Kassenabschlag
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Befristung und Rücknahme nicht im Blick

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag leisten – die Apotheken werden über einen erhöhten Apothekenabschlag zur Kasse gebeten. Nach Ansicht der Union bleibt das auch so.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.08.2026  11:30 Uhr

Dass die Apotheken über ihr jahrelang stagnierendes Honorar bei gleichzeitig steigenden Kosten bereits ihren Teil zum Sparpaket beigetragen haben, hat in der Diskussion um die Sparbeiträge nicht gefruchtet. Dem Vernehmen nach gab es bei den Verhandlungen zum GKV-Spargesetz zwar Überlegungen, die Erhöhung von 1,77 auf 2,07 Euro wenigstens zeitlich zu befristen. Mit dem GKV-Spargesetz, das am 30. Juli in Kraft getreten ist, wird aber nun eine unbefristete Erhöhung ab 1. Januar 2027 wirksam.

Nach Ansicht von Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) wird das auch so bleiben. »Eine Notwendigkeit, den Abschlag zeitlich zu befristen, sehe ich nicht«, so Pilsinger zur PZ. Die Erhöhung sei moderat und stelle den Beitrag der Apothekerschaft dar, die GKV-Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. »Jeder Akteur im Gesundheitswesen muss dazu seinen Beitrag leisten. Da können wir die Apothekerschaft nicht ausschließen.« Zudem habe die Union nun »die längst überfällige Erhöhung des Fixums für unsere Apotheken durchgesetzt«.

Das Honorar zu erhöhen und an anderer Stelle mehr Abgaben vorzuschreiben, trifft auf Apothekenseite freilich auf entschiedene Kritik. Zuletzt hatte der Hessische Apothekerverband (HAV) die Kritik adressiert und auf den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) gesetzt. Linnemann müsse »diese Fehlentscheidung überprüfen und die Erhöhung des Apothekenabschlags zurücknehmen«, so der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth. Der HAV werde den politischen und öffentlichen Druck aufrechterhalten.

Versender im Blick

In der Union demonstriert man indes Geschlossenheit. Was den erhöhten Abschlag angehe, sei sich die Koalition in den Beratungen zum GKV-Spargesetz einig gewesen, so Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) zur PZ. Man folge damit dem Grundsatz, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten müssen. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) seien wichtige Maßnahmen zur Apothekenstärkung auf den Weg gebracht worden. Zudem sei das Honorar erhöht worden.

Borchardt sieht für Apotheken derzeit andere Baustellen und nimmt die neuen Bonusaktionen der Versender in den Blick. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden die Zuzahlungen auf Rx ab Januar angehoben – die Versender gehen mit dem Angebot auf Rezeptfang, ihren Kundinnen und Kunden diese Beträge zu erlassen.

Solche »Ausweichbewegungen« will Borchardt beobachten und gegebenenfalls bei den Regularien nachschärfen. Pilsinger hatte unlängst gegenüber der PZ gefordert, hier mehr Handhabe über die Apothekenbetriebsordnung zu schaffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht sich bislang aber nicht in der Pflicht und verweist auf die Selbstverwaltung.

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