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HAV-Jahreshauptversammlung
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»Viel bewegt, jedoch noch nicht genug«

Das Apotheken-Reformjahr ist noch im Gange. Wo noch nachgebessert werden muss und welche Chancen sich für Apotheken bieten, skizzierte Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands (HAV), bei der HAV-Jahreshauptversammlung in Frankfurt am Main.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 13.08.2026  16:15 Uhr

Das Apothekennetz werde sichtbar dünner – trotz des politisch artikulierten Ziels der Apothekenstärkung, so Seyfarth in Frankfurt. Inzwischen hätten 21 Kommunen in Hessen gar keine Apotheke mehr, wovon rund 76.000 Menschen betroffen seien. In 174 hessischen Kommunen gebe es nur noch eine Apotheke, das betreffe wiederum fast eine Million Menschen. Besonders im ländlichen Raum würden Versorgungslücken sichtbar.

Die Reform schlage einen richtigen Weg ein, die wirtschaftliche Stabilisierung dürfe aber nicht vertagt werden, mahnte der HAV-Chef. Der Verband habe die Apothekenpunkte regelmäßig in der Landesregierung in Wiesbaden vorgetragen und verfolge dies weiter.

Aus aktuellem Anlass streifte Seyfarth auch die Rx-Boni-Problematik. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigen die Rx-Zuzahlungen ab dem kommenden Jahr. Die Versender gehen auf Kundenfang, indem sie in Aussicht stellen, ihnen die Zuzahlungen zu erlassen. Die Paritätische Stelle im Sozialgesetzbuch (SGB) V soll Preisverstöße ahnden, Geldbußen und sogar ein Versorgungsausschluss sind möglich.

Mangel an politischem Willen

In der Realität ist das Gremium aber ein stumpfes Schwert, da nach wie vor eine institutionelle Haftung besteht; dass die persönliche Haftung mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)  zurückgenommen wurde, wird als unzureichend gewertet. Um dem Gebaren der Versender grundsätzlich Einhalt zu gebieten, fehlt es bislang an höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Seyfarth beklagte in dieser Sache auch einen Mangel an politischem Willen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betone stets die Unzulässigkeit der Zuzahlungsübernahme, aber der Vollzug bleibe lückenhaft. Es brauche eine gesetzliche Klarstellung und wirksame Sanktionen. Auch das seit Langem von der Apothekerschaft geforderte Rx-Versandverbot sei »keine juristische Unmöglichkeit«.

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