| Alexander Müller |
| 29.09.2026 13:00 Uhr |
Der niederländische Versender bezahlte Ordnungsgelder nicht – weshalb die Kammer Nordrhein Doc-Morris-Konten pfänden und einen Teil der Gelder wieder eintreiben ließN. / © DocMorris
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) geht regelmäßig gegen Verstöße von Doc Morris & Co. vor. Doch selbst wenn Boni-Aktionen oder andere Werbemaßnahmen von deutschen Gerichten für unzulässig erklärt und fortgesetzte Verstöße mit Ordnungsgeldern bedacht werden, schert sich der niederländische Versender nicht groß um die deutsche Gerichtsbarkeit.
Laut den Anwälten der AKNR sind dem deutschen Staat in den vergangenen Jahren Ordnungsgelder in siebenstelliger Höhe entgangen. Offenbar fühlt sich Doc Morris hinter der niederländischen Grenze vor der Vollstreckung deutscher Behörden sicher.
Möglicherweise allzu sicher, denn die AKNR zieht nun erstmals andere Saiten auf. Bereits 2020 hat sie vor dem Landgericht Stuttgart ein Urteil erwirkt, mit dem Doc Morris eine bestimmte Preiswerbung verboten wurde. Weil der Versender weiter mit den irreführenden Preisangaben arbeitete, beantragte die Kammer auch in diesem Fall beim LG Stuttgart die Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Mit Erfolg: Im Juli 2024 verhängten die Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen Doc Morris. Die Beschwerde des Versenders dagegen wurde vom OLG Stuttgart im Dezember desselben Jahres zurückgewiesen – die Verurteilung zur Zahlung des Ordnungsgeldes damit rechtskräftig.
Doc Morris ließ sich wiederum nicht beirren, warb weiter mit der Preisaktion und kassierte im April 2025 ein weiteres Ordnungsgeld, dieses Mal in Höhe von 60.000 Euro. Zwar legte Doc Morris diesmal keine Beschwerde ein, setzte die beanstandete Werbung aber fort. Im Oktober 2025 wurde ein drittes Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, der Beschluss ist inzwischen ebenfalls rechtskräftig.
Laut den AKNR-Anwälten von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen wurden die ersten beiden Beschlüsse Doc Morris bereits zugestellt, nur gezahlt wurde wiederum nicht. Das LG Stuttgart teilte gegenüber der Kammer mit, dass eine Vollstreckung von Ordnungshaft im Ausland nicht möglich sei, empfahl der Kammer aber, die Beschlüsse in den Niederlanden zu vollstrecken. Das Gericht stellte demnach sogar die entsprechenden Formulare bereit.
Die Kammer beauftragte in der Folge in den Niederlanden einen Gerichtsvollzieher, der eine Pfändung der niederländischen Konten von Doc Morris erwirkte und so tatsächlich einen Teilbetrag der Ordnungsgelder eintreiben konnte. Doc Morris klagte laut den AKNR-Anwälten beim niederländischen Gericht in Limburg gegen die Pfändung. Aus Sicht des Versenders sei die Kammer nicht zur Vollstreckung befugt, da die Zahlung an die Staatskasse zu erfolgen habe. Zudem warf Doc Morris der Kammer vor, die Gelder für eigene Zwecke vereinnahmen zu wollen, anstatt sie an die Staatskasse weiterzuleiten.
Doch das Gericht in Limburg habe die Klage von Doc Morris zurückgewiesen und die Pfändung für rechtmäßig erklärt, so Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert. Das Gericht erklärte, dass die AKNR berechtigt sei, rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder zugunsten der Landesoberkasse auch im Ausland zu vollstrecken. Eine gesonderte Ermächtigung sei dafür nicht erforderlich, solange die Landesoberkasse die Beitreibung nicht selbst übernommen habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – DocMorris kann innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen. Die Kammeranwälte werten ihren ersten Erfolg aber als »Fingerzeig in die richtige Richtung, dass und wie Ordnungsgeldbeschlüsse zumindest innerhalb der EU vollstreckt werden können«. Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert zeigt sich zufrieden: »Die Niederländer können sich nicht hinter der Grenze verstecken und deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse ignorieren.« Doc Morris wollte sich auf Anfrage der PZ nicht zu dem Verfahren äußern.