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Kammer Nordrhein
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Weitere Ordnungsgelder gegen Doc Morris

Mit der Zahlung von rechtskräftig verhängten Ordnungsgeldern hat Doc Morris es nicht eilig. Dagegen erwirkte unlängst die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) eine Kontenpfändung des Versenders. Nun setzte sie zwei weitere Strafzahlungen durch.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.10.2026  13:30 Uhr

Trotz mehrerer gerichtlicher Niederlagen zahlte Doc Morris verhängte Ordnungsgelder regelmäßig nicht; wegen rechtlicher Besonderheiten konnten diese bislang kaum grenzüberschreitend vollstreckt werden. Dadurch entgingen dem deutschen Staat Einnahmen in Millionenhöhe. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) beantragte die Zwangsvollstreckung und bekam unlängst durch ein niederländisches Gericht Recht.

Nun gibt es weitere Ordnungsgelder gegen den Versender – und die Kammer sieht sich in ihrer »konsequenten Rechtsdurchsetzung« bestätigt. Sie teilt mit, dass sie die Verhängung zweier weiterer Strafzahlungen in Höhe von jeweils 15.000 Euro erwirkt habe. Das Landgericht Frankfurt habe mit Beschluss vom 28. September bestätigt, dass Doc Morris gegen eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung verstoßen hatte.

Grundlage des Verfahrens ist demnach eine von der AKNR erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts (LG) Frankfurt aus dem Jahr 2025, die das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im März 2026 bestätigte; über die Hauptsache ist noch nicht entschieden.

Formale Nachbesserungen heben inhaltliche Beanstandungen nicht auf

Das OLG Frankfurt hatte Doc Morris die Werbung mit einem 20-Euro-Empfehlungsgutschein sowie einem »Rezeptbonus bis zu 30 Euro« untersagt, da die Vorteile auch etwa in OTC-Arzneimitteln eingelöst werden könnten und die Bonusbedingungen nicht ausreichend transparent seien.

Diese Untersagung versuchte der Versandhändler nach Auffassung der Kammer zu umgehen, indem er lediglich die formalen Einlösebedingungen änderte. Es sei allerdings nach Auffassung des Gerichts der beanstandete »wirtschaftliche Anreiz zum Erwerb von Arzneimitteln bestehen« geblieben, so die AKNR.

Obwohl das Urteil bereits zugestellt worden war, setzte Doc Morris die Werbung für den Rezeptbonus demnach zunächst fort, passte sie erst im Zuge einer Überarbeitung des Bonusprogramms an. Das LG Frankfurt wertete dies als Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung und verhängte ein weiteres Ordnungsgeld. Mit dem aktuellen Beschluss summieren sich die neu festgesetzten Ordnungsgelder laut Kammer auf 30.000 Euro.

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