| Cornelia Dölger |
| 13.08.2026 16:15 Uhr |
Die Reform schlage einen richtigen Weg ein, die wirtschaftliche Stabilisierung dürfe aber nicht vertagt werden, mahnte der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth. / © PZ/Dölger
Das Apothekennetz werde sichtbar dünner – trotz des politisch artikulierten Ziels der Apothekenstärkung, so Seyfarth in Frankfurt. Inzwischen hätten 21 Kommunen in Hessen gar keine Apotheke mehr, wovon rund 76.000 Menschen betroffen seien. In 174 hessischen Kommunen gebe es nur noch eine Apotheke, das betreffe wiederum fast eine Million Menschen. Besonders im ländlichen Raum würden Versorgungslücken sichtbar.
Die Reform schlage einen richtigen Weg ein, die wirtschaftliche Stabilisierung dürfe aber nicht vertagt werden, mahnte der HAV-Chef. Der Verband habe die Apothekenpunkte regelmäßig in der Landesregierung in Wiesbaden vorgetragen und verfolge dies weiter.
Aus aktuellem Anlass streifte Seyfarth auch die Rx-Boni-Problematik. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigen die Rx-Zuzahlungen ab dem kommenden Jahr. Die Versender gehen auf Kundenfang, indem sie in Aussicht stellen, ihnen die Zuzahlungen zu erlassen. Die Paritätische Stelle im Sozialgesetzbuch (SGB) V soll Preisverstöße ahnden, Geldbußen und sogar ein Versorgungsausschluss sind möglich.
In der Realität ist das Gremium aber ein stumpfes Schwert, da nach wie vor eine institutionelle Haftung besteht; dass die persönliche Haftung mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zurückgenommen wurde, wird als unzureichend gewertet. Um dem Gebaren der Versender grundsätzlich Einhalt zu gebieten, fehlt es bislang an höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Seyfarth beklagte in dieser Sache auch einen Mangel an politischem Willen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betone stets die Unzulässigkeit der Zuzahlungsübernahme, aber der Vollzug bleibe lückenhaft. Es brauche eine gesetzliche Klarstellung und wirksame Sanktionen. Auch das seit Langem von der Apothekerschaft geforderte Rx-Versandverbot sei »keine juristische Unmöglichkeit«.
Dass mit der Apothekenreform das Honorar nach 13 Jahren endlich angehoben wurde, begrüßte Seyfarth. Die 9,50 Euro seien »ein notwendiger Schritt« – allerdings keine langfristige Lösung. Unabdingbar sei die dauerhafte Dynamisierung der Vergütung. Eine Verhandlungslösung ist mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen vorgesehen, diese muss als letzter Teil der Apothekenreform aber noch in Kraft gesetzt werden.
Mit der Reform haben Apotheken mehr Aufgaben und Kompetenzen bekommen. Diese gelte es, als Chancen in die Betriebe zu bringen, rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen und sie angemessen zu vergüten.
Ein Wermutstropfen im Reformdickicht ist für die Apotheken der um 30 Cent von 1,77 auf 2,07 Euro erhöhte Kassenabschlag ab 2027. Die Erhöhung ist im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankert. Der HAV stellt sich entschieden gegen die Anhebung; damit würden rund 22 Prozent der zugesagten Fixumserhöhung wieder abgeschöpft.
Seyfarth bezeichnete den Schritt als »politischen Taschenspielertrick«. Der HAV hatte den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) unlängst aufgefordert, die Erhöhung zurückzunehmen oder wenigstens zeitlich zu befristen.
Bei immer schmaleren Margen berge eine erneute Kürzung eine riskante Tendenz, so Seyfarth. Der Durchschnittsumsatz pro Apotheke lag demnach 2025 bei 4 Millionen Euro, fast zwei Drittel der Apotheken lägen aber unter diesem Schnitt. Das durchschnittliche Betriebsergebnis lag demnach bei 168.000 Euro. Jede dritte liege zudem unter 100.000 Euro Betriebsergebnis, 7 Prozent schrieben rote Zahlen.
Schlechte Perspektiven für den Nachwuchs machten das System brüchiger – das ApoVWG sollte seinem Namen gerecht werden und etwa nach einem Jahr evaluiert werden, forderte Seyfarth. »Viel bewegt – jedoch noch nicht genug«, bilanzierte Seyfarth. Nach wie vor halte das Apothekensterben an, die wirtschaftliche Basis bleibe fragil. »Die 9,50 Euro werden große Teile der Apothekerschaft nicht retten«, warnte er.
Dennis A. Effertz, Professor für Gesundheitsmanagement an der Europäischen Hochschule für Innovation und Perspektive (EHIP), referierte im Anschluss über aktuelle apothekenrechtliche und standespolitische Themen.
Er betonte, der Gesetzgeber fasse derzeit viele Apothekendinge an und erweitere die Rolle der Apotheken. Gleichzeitig ergäben sich daraus Folgefragen, die nicht konsistent beantwortet würden. Wo es »knirscht«, skizzierte Effertz in Frankfurt.
In einem Rechts-Update ging der Jurist und Apotheker auf die neuen Möglichkeiten, aber auch Pflichten für die Apotheken ein. Mit dem ApoVWG etwa veränderten sich die Versorgungsstruktur wie auch die Betriebsorganisation, es gibt neue Kompetenzen sowie Veränderungen bei Abgabe und Abrechnung. In der Summe werde die Apotheke vom Arzneimittelabgabebetrieb zur niedrigschwelligen Versorgungsinstanz weiterentwickelt.
Bei den Änderungen zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die derzeit noch nicht in Kraft getreten sind, gebe es allerdings eine »Flexibilisierung mit Bremsspuren«, so Effertz mit Blick auf die Maßgaben, die der Bundesrat dem Werk mitgegeben hatte und die das BMG annehmen muss, wenn es die Verordnung nicht komplett begraben will. Die Inkraftsetzung der Verordnung steht noch aus.
Bei der Vergütung streifte Effertz wie zuvor auch Seyfahrt das erhöhte Apothekenfixum in Kombination mit dem erhöhten Kassenabschlag; auch die Skontodeckelung soll wieder aufgehoben werden. Gleichzeitig gibt es für die Hersteller mit dem GKV-Spargesetz aber auch Mehrbelastungen durch den erhöhten Herstellerabschlag, der wiederum den Verhandlungsspielraum einschränkt.
Auch auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rezeptur und Defektur für den Praxisbedarf ging Effertz ein und gab zudem Einblicke in die teils komplexen Verfahren bei Retaxationen und in die neue Anschlussversorgung nach §48 a und b Arzneimittelgesetz (AMG).