| Cornelia Dölger |
| 07.07.2026 18:00 Uhr |
Die Anschlussversorgung für Chroniker ist im ApoVWG geregelt. / © Shutterstock/BearFotos
Am 1. Juli wurde das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verkündet, einen Tag später trat es in weiten Teilen in Kraft. Mit dem ApoVWG wird Apotheken auch die ausnahmsweise Rx-Abgabe ohne Rezept ermöglicht. Ziel ist eine unterbrechungsfreie Versorgung. Die Chroniker- sowie die Akutversorgung ist in den neuen Paragrafen 48a und 48b im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt.
Während Details zur Akutversorgung noch per Rechtsverordnung geklärt werden müssen und erst im kommenden Jahr wirksam werden, können Apotheken die Anschlussversorgung für Chroniker unmittelbar starten. In einem Leitfaden erklärt die ABDA Details zur Umsetzung.
Eine Anschlussversorgung kann demnach erfolgen, wenn eine bestehende Dauermedikation nachweislich über mindestens drei Quartale ärztlich oder zahnärztlich verordnet wurde und die Fortführung der Anwendung keinen Aufschub erlaubt. Über die Abgabe entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker nach heilberuflicher Prüfung des Einzelfalls. Es bestehe kein grundsätzlicher Anspruch auf die Versorgung; Entscheidung sowie Abgabe erfolgten durch die Apothekerin oder den Apotheker, der zum Personal der betreffenden Apotheke gehört.
Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein: