Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

HAV-Jahreshauptversammlung
-
»Viel bewegt, jedoch noch nicht genug«

Das Apotheken-Reformjahr ist noch im Gange. Wo noch nachgebessert werden muss und welche Chancen sich für Apotheken bieten, skizzierte Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands (HAV), bei der HAV-Jahreshauptversammlung in Frankfurt am Main.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 13.08.2026  16:15 Uhr

Rechts-Update zu neuen Aufgaben

Dennis A. Effertz, Professor für Gesundheitsmanagement an der Europäischen Hochschule für Innovation und Perspektive (EHIP), referierte im Anschluss über aktuelle apothekenrechtliche und standespolitische Themen.

Er betonte, der Gesetzgeber fasse derzeit viele Apothekendinge an und erweitere die Rolle der Apotheken. Gleichzeitig ergäben sich daraus Folgefragen, die nicht konsistent beantwortet würden. Wo es »knirscht«, skizzierte Effertz in Frankfurt.

In einem Rechts-Update ging der Jurist und Apotheker auf die neuen Möglichkeiten, aber auch Pflichten für die Apotheken ein. Mit dem ApoVWG etwa veränderten sich die Versorgungsstruktur wie auch die Betriebsorganisation, es gibt neue Kompetenzen sowie Veränderungen bei Abgabe und Abrechnung. In der Summe werde die Apotheke vom Arzneimittelabgabebetrieb zur niedrigschwelligen Versorgungsinstanz weiterentwickelt.

Bei den Änderungen zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die derzeit noch nicht in Kraft getreten sind, gebe es allerdings eine »Flexibilisierung mit Bremsspuren«, so Effertz mit Blick auf die Maßgaben, die der Bundesrat dem Werk mitgegeben hatte und die das BMG annehmen muss, wenn es die Verordnung nicht komplett begraben will. Die Inkraftsetzung der Verordnung steht noch aus.

Bei der Vergütung streifte Effertz wie zuvor auch Seyfahrt das erhöhte Apothekenfixum in Kombination mit dem erhöhten Kassenabschlag; auch die Skontodeckelung soll wieder aufgehoben werden. Gleichzeitig gibt es für die Hersteller mit dem GKV-Spargesetz aber auch Mehrbelastungen durch den erhöhten Herstellerabschlag, der wiederum den Verhandlungsspielraum einschränkt.

Auch auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rezeptur und Defektur für den Praxisbedarf ging Effertz ein  und gab zudem Einblicke in die teils komplexen Verfahren bei Retaxationen und in die neue Anschlussversorgung nach §48 a und b Arzneimittelgesetz (AMG).

Mehr von Avoxa