| Alexander Müller |
| 24.04.2026 10:26 Uhr |
Die EU-Kommission findet die Pläne des deutschen Gesetzgebers zu strengeren Auflagen im Arzneimittelversand unverhältnismäßig. / © Imago/NurPhoto
Parallel zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat das Bundesgesundheitsministerin eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der unter anderem die Verhandlungslösung zum Apothekenhonorar umgesetzt werden soll. Teil der »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« sind aber auch strengere Auflagen für den Versandhandel, um die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten.
Weil von dieser Maßnahme der grenzüberschreitende Handel betroffen ist, muss die Verordnung ein Notifizierungsverfahren bei der EU durchlaufen. Dabei können andere Mitgliedstaaten und die EU-Kommission Stellungnahmen abgeben. Das hat die Brüsseler Behörde mit einem Schreiben an Bundesaußenminister Johann Wadephul bereits am 10. April gemacht, der PZ liegt das Schreiben vor.
Die Bundesregierung will mit der geplanten Regelung die Versender und beauftragte Logistikunternehmen in die Pflicht nehmen. Sie sollen besser als bislang sicherstellen, »dass die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel während der Lagerung und während des Transports nicht beeinträchtigt werden«.
Die Logistiker müssen demnach geeignete Fahrzeuge verwenden und die von der Apotheke vorgegebenen Versandbedingungen einschließlich Transport- und Lagerungstemperaturen einhalten, auch für die Übergangszeit bis zur erfolgreichen Zustellung, soweit Sendungen nicht sofort zugestellt werden können. Ferner sollen die Temperaturbedingungen aufgezeichnet und auf Nachfrage gegenüber der Apotheke auf Verlangen belegt werden können und sichergestellt werden, dass kein unberechtigter Dritter Zugriff auf die Arzneimittel hat.
Anstoß für den Gesetzgeber sind die heutigen Lieferbedingungen. Häufig kritisiert werden zu hohe Temperaturen in Lieferwagen der Paketdienstleister oder vor der Tür abgelegte Päckchen.