Frank Germeshausen ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen (LAV). / © LAV Niedersachsen
Laut Entwurf für ein »Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)« des Bundesgesundheitsministerium soll zwar das Fixum auf 9,50 erhöht werden, gleichzeitig ist aber auch vorgesehen, den Kassenabschlag um 30 Cent auf 2,07 Euro anzuheben.
»Wir sind fassungslos, dass die Bundesregierung das seit Jahren überfällige Apothekenhonorar zwar auf mindestens 9,50 Euro erhöhen will, gleichzeitig aber eine höhere Belastung durch den Kassenabschlag plant. Das ist aus unserer Sicht ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages, der eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken vorsieht«, kritisiert Frank Germeshausen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des LAV.
Der LAV fordert die Bundesregierung auf, die versprochene Erhöhung des Apothekenhonorars vorzunehmen – ohne gleichzeitig die Apotheken an anderer Stelle zusätzlich zu belasten.
Germeshausen verweist auf das seit Jahren stagnierende Apothekenhonorar und die zunehmend schwierige wirtschaftliche Lage der Betriebe: »Seit 2013 wurde das Apothekenhonorar nicht mehr erhöht und bereits in den vergangenen Jahren belastete die Politik die Apotheken enorm. Nun sollen wir Apothekeninhaberinnen und -inhaber erneut das Finanzloch der Gesetzlichen Krankenkassen stopfen.«
Damit ignoriere die Politik weiter die prekäre wirtschaftliche Lage der Apotheken sowie die gravierenden Folgen des Apothekensterbens für die Gesundheitsversorgung. »Wir fordern die Bundesregierung auf, die Erhöhung des Apothekenhonorars ohne weitere Belastungen der Apotheken sofort umzusetzen«, so Germershausen weiter.
Er betont zudem, dass die 9,50 Euro kaum ausreichen werden, um das Apothekensystem zu stabilisieren: »Die 9,50 Euro werden von dem steigenden Mindestlohn und den kontinuierlich wachsenden Kosten aufgezehrt. Wir in Niedersachsen fordern daher seit Langem mindestens zwölf Euro. Sollte es zunächst bei den 9,50 Euro bleiben, muss die Erhöhung schnell kommen, damit weitere Erhöhungen des Apothekenhonorars mit den Krankenkassen zukünftig verhandelt werden können.«
Germeshausen warnt: »Hält die Bundesregierung an ihren Sparplänen für Apotheken fest, wird das Apothekensterben weitergehen – und die Leidtragenden werden die Patientinnen und Patienten sein. Wir werden mit weiteren, auch drastischeren Maßnahmen reagieren, wenn die Bundesregierung an diesen Plänen festhält«.
Auch der Hessische Apothekerverband warnt in einem Offenen Brief an Gesundheitspolitiker in Land und Bund vor einem verschärften Apothekensterben, sollte der Kassenabschlag tatsächlich wie geplant erhöht werden. In ihrer Stellungnahme forderte die ABDA, den Zwangsrabatt wenigstens zeitlich zu befristen und erst ab Januar scharfzustellen – vorausgesetzt, das Fixum ist dann schon erhöht.